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Bedenkliches Urteil über innovative Züchtungsverfahren

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Bedenkliches Urteil über innovative Züchtungsverfahren

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof heute festgestellt, dass durch Mutationen im Erbgut von Pflanzen erzeugte Organismen grundsätzlich «genetisch veränderter Organismen» im Sinne des EU Rechts sind. Sie unterliegen damit den strengen EU-Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Organismen. Innovative Züchtungsverfahren, wie das «Genome Editing», könnten damit in der EU massiv eingeschränkt werden. Das Urteil stellt ein negatives Signal für die Forschung und Entwicklung in Europa dar.

25.07.2018

EU-Gerichtshof fällt bedenklichen Entscheid gegen innovative Züchtungsverfahren wie dem «Genome Editing» am Forschungsstandort Europa

Die Pflanzenzüchtung setzt schon lange auf chemische oder physikalische Verfahren, um das Pflanzen-Erbgut zu verändern und so neue, gewünschte Pflanzeneigenschaften zu erzielen (Mutagenese). Viele der für Pasta verwendeten Hartweizen-Sorten wurden so erzeugt. Auch in der Bio-Landwirtschaft werden solche Pflanzen eingesetzt. Nach Ansicht der EU-Richter sind diese mit herkömmlichen Mutagenese-Verfahren erzeugten Pflanzen zwar als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu betrachten, müssen aber nicht gekennzeichnet werden, sofern nationale Gesetze dieses nicht erfordern.

Während bei klassischen Mutagenese-Verfahren die genetischen Veränderungen vollkommen zufällig und unkontrolliert stattfinden, ermöglichen innovative Züchtungsverfahren wie das «Genome Editing» gezielte und präzise Veränderungen an vorbestimmten Orten. Diese sind von natürlich vorkommenden Mutationen nicht zu unterscheiden. Die neuen Verfahren haben ein grosses Potenzial für die schnelle, einfache und kostengünstige Erzeugung von Nutzpflanzen mit verbesserten Eigenschaften wie Krankheits- und Schädlingsresistenz, Stresstoleranz oder optimierten Inhaltsstoffen. Das bietet auch Chancen für eine nachhaltige Landwirtschaft.

Derartige Pflanzen unterliegen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes allerdings den strengen Auflagen für GVO. Während das Innovationspotenzial der neuen Züchtungsverfahren in zahlreichen Ländern bereits genutzt wird, könnte deren Entwicklung und Anwendung in der EU durch das heutige Urteil deutlich erschwert oder gar blockiert werden.

Das Urteil beruht auf der Annahme der Richter, dass durch klassische und neue Mutagenese -Verfahren eine «auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung am genetischen Material» erfolgt. Dies ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht korrekt. In der Natur entstehen ständig und spontan Veränderungen im Erbgut (z. B. durch Sonnenbestrahlung), die sich nicht von den Resultaten der induzierten Mutagenese unterscheiden. Auch die Befürchtungen der Richter über schädliche Auswirkungen von Produkten der innovativen Züchtungsverfahren auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt werden von der überwiegenden Mehrheit von Forschern und Wissenschaftsorganisationen rund um die Welt nicht geteilt.

Das heutige pauschale Urteil weicht auch deutlich von dem Antrag des Generalanwalts ab, der im Januar 2018 ein differenziertes Vorgehen gefordert hatte und manche Anwendungen moderner Züchtungsverfahren nicht unter die strengen GVO-Vorschriften stellen wollte. Weltweit nimmt die Anzahl der Länder mit liberalen Regelungen für Pflanzen, die mit innovativen Züchtungsverfahren wie dem Genome Editing erzeugt wurden zu. So gab das US Landwirtschaftsministerium im Frühjahr 2018 bekannt, dass Pflanzen ohne eingeführte fremde Erbinformation ohne Auflagen angebaut werden dürften. Da Veränderungen durch «Genome Editing» in Import-Waren in die EU nicht als solche erkannt werden können, bleibt offen wie die von den Richtern geforderte Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden soll.

In der Schweiz wird in einigen Monaten ein Vorschlag des Bundesrats zum Umgang mit neuen Züchtungsverfahren und dem «Genome Editing» erwartet. Dabei sollten bestehende rechtliche Unsicherheiten –  auch in Bereichen ausserhalb der Pflanzenzüchtung – mit Abstützung auf wissenschaftliche Grundlagen geklärt werden, ohne dabei das Potenzial neuer technologischer Entwicklungen durch unangemessen hohe Hürden einzuschränken.

Medienmitteilung zum Download (PDF): Deutsch

Auskünfte:
Marcel Sennhauser, Leiter Kommunikation
marcel.sennhauser@scienceindustries.ch
Tel. +41 44 368 17 44

Dr. Jan Lucht, Biotechnologieexperte
jan.lucht@scienceindustries.ch
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