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Agrarpolitik ab 2022: Moderner Pflanzenschutz ist wichtig

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Agrarpolitik ab 2022: Moderner Pflanzenschutz ist wichtig

Mit der Agrarpolitik ab 2022 will der Bundesrat die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in den Bereichen Markt, Betrieb und Umwelt verbessern. Dies zu Recht. Die abgeleiteten Massnahmen weisen allerdings zahlreiche Mängel auf. Der Nutzen eines modernen, nachhaltigen Pflanzenschutzes wird nicht genügend berücksichtigt.

28.02.2019

Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+): Ein moderner, nachhaltiger Pflanzenschutz soll möglich bleiben

Die Industriegruppe Agrar vertritt Unternehmen, die stark in internationalen Wertschöpfungsketten integriert und dementsprechend auf optimale Rahmenbedingungen angewiesen sind, um auf dem globalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Gegenwärtig laufen Verhandlungen der Schweiz mit verschiedenen wichtigen Handelspartnern. Die Agrarindustrie teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass der Abschluss neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Handelsabkommen, die für die Schweizer Volkswirtschaft von hoher Bedeutung sind, kaum mehr möglich sein werden, wenn die Schweiz nicht gewisse Konzessionen im Landwirtschaftsbereich machen kann. Diese Handelsabkommen können für die Landwirtschaft zwar mehr Importdruck bedeuten, sie schaffen aber auch neue Exportchancen für qualitativ hochwertige Landwirtschaftsprodukte mit hoher Wertschöpfung.

Dezidierte Ablehnung des Massnahmenpakets zur Trinkwasser-Initiative

Grundsätzlich begrüsst die Industrie die Ziele der Agrarpolitik ab 2022 im Bereich Umwelt und natürlichen Ressourcen. Die dabei abgeleiteten Massnahmen müssen sich aber an den effektiven Risiken orientieren, eine messbare Verbesserung aufgrund einer klaren Ausgangslage bringen und eine produktive und wettbewerbsfähige Schweizer Landwirtschaft unterstützen. Diese Kriterien erfüllt das vorgeschlagene Massnahmenpaket zur Trinkwasser-Initiative nicht. Besonders die Massnahme «Pflanzenschutzmittel mit erhöhten Umweltrisiken sollen nicht mehr angewendet werden dürfen» lehnt die Agrarindustrie in dieser pauschalen Form ab, da ohne genaue Definition diese Massnahme wenig Sinn macht. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln setzt eine Abwägung von Auswirkungen auf die Umwelt, auf die landwirtschaftliche Produktion und auch auf den Endverbraucher voraus. Nicht nur die potenziell negativen Effekte, aber auch der Nutzen von Pflanzenschutzmitteln wie auch die Qualitäts- und Sicherheitsansprüche der Schweizer Konsumenten müssten dabei berücksichtigt werden. Ferner kann eine Verringerung der Produktpalette zu Resistenzen oder Wirkungslücken führen. Der Schutz der Kulturen kann im heutigen Rahmen nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch in Zukunft genügend wirksame Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen.

Zulassung von innovativen Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel nicht durch Einsprachen von Umweltorganisationen behindern

Das Bundesgerichtsurteil vom 12. Februar 2018 gewährt Umweltorganisationen Parteistellung bei der gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln, was bedeutet, dass diese bei diesem Prozess mitreden können. Die Agrarindustrie lehnt die vorgesehene Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf die Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel dezidiert ab, da dies zu einer Politisierung von auf wissenschaftlicher Basis erfolgten Zulassungsentscheiden führt. Bereits heute werden Pflanzenschutzmittel einem strengen Zulassungsverfahren unterzogen, bei dem Pflanzenschutzmittel nur bewilligt werden, wenn - gemäss dem aktuellen Wissensstand - sichergestellt wurde, dass sie bei vorschriftsgemässer Verwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben.

Mit der Einführung des Einspracheverfahrens bei neuen Pflanzenschutzmitteln erhöht sich die Dauer einer Zulassung massiv. Das ist ein schlechtes Signal für den Innovationsstandort Schweiz, da die immer schärferen Zulassungsanforderungen den Aufwand und damit die ohnehin schon hohen Kosten für die Entwicklung von neuen Wirkstoffen massiv erhöhen. Dadurch wird die Einführung neuer, innovativer Produkte auf dem Schweizer Markt schwieriger. Das ist ein Nachteil für die Schweizer Landwirtschaft wie die Umwelt, da neue Wirkstoffe in der Regel spezifischer, wirksamer und umweltverträglicher sind.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort der Industriegruppe Agrar zur Vorlage Agrarpolitik ab 2022 kann heruntergeladen werden unter: www.agrar-industrie.ch

Medienmitteilung zum Download (PDF)

Auskünfte:
Sabrina Ketterer, Kommunikation                                                                              
sabrina.ketterer@scienceindustries.ch
Tel. +41 44 368 17 43

Anna Bozzi, Dossierverantwortliche
anna.bozzi@scienceindustries.ch
Tel. +41 44 368 17 64


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