Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
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18. Oktober 2016
Mit scienceindustries, dem Schweizer Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech, bleiben Sie über die Standpunkte unserer Industrie zu aktuellen wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Themen informiert.
Themen
dieser Ausgabe
Europapolitik: Autonome Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit Augenmass
Kroatien-Protokoll: Leise Hoffnung für eine Fortsetzung beim europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020
395 Millionen mehr für Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2017-2020
Stabilisierungsprogramm 2017-2019: Ständerat senkt sinnvoll den Sparumfang bei Bildung, Forschung und Innovation
scienceindustries lehnt die Energiestrategie 2050 aus ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen ab
Das vom Bundesrat vorgeschlagene CO2-Abgabebefreiungssystem ist durch einen wirtschaftlichen Ansatz umzusetzen
Mehr Sicherheit bei Chlortransporten: scienceindustries unterzeichnet zweite Gemeinsame Erklärung
Umsetzung der Global Charter Responsible Care in der Schweiz durch scienceindustries
«We care» - Neue Broschüre von scienceindustries zu Sicherheit und Umweltschutz in der chemisch-pharmazeutischen Industrie heute
Pflanzenschutzmittel: Neue Broschüre der scienceindustries Gruppe Agrar unterstützt Kunden bei der nachhaltigen Anwendung

Europapolitik: Autonome Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit Augenmass

Aus Sicht von scienceindustries soll Art. 121a BV wirtschaftsfreundlich und europaverträglich umgesetzt werden. Der Erhalt der bilateralen Verträge I muss dabei oberstes Ziel sein. Da eine mit der EU einvernehmliche Umsetzung von Art. 121a BV innerhalb der von der Verfassung gesetzten Frist bis Februar 2017 kaum mehr möglich ist, braucht es eine vorsichtige Umsetzung mittels autonomer Massnahmen, ohne Gegenmassnahmen der EU zu provozieren.

Der Nationalrat hat sich am 21. September 2016 auf das Umsetzungsmodell «Inländervorrang light» der nationalrätlichen Staatspolitischen Kommission geeinigt, das folgende drei Stufen von Massnahmen enthält:

  1. Verstärkte Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Dadurch soll die Zahl der Arbeitslosen reduziert und der Bedarf der Wirtschaft nach ausländischen Arbeitskräften gedämpft werden.

  2. Meldung der offenen Stellen ans Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Der Bundesrat kann anordnen, dass Arbeitgeber offene Stellen zunächst dem RAV melden müssen. Die Grenze wird vom Bundesrat unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung, der Arbeitslosigkeit und der Löhne festgelegt.

  3. "Geeignete Abhilfemassnahmen". Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen kann der Bundesrat "geeignete Abhilfemassnahmen" beschliessen. Diese dürfen aber nur mit Zustimmung der EU auf der Grundlage des Art. 14 Abs. 2 des Personenfreizügigkeitsabkommen in Kraft gesetzt werden.
Diese Art der Umsetzung verletzt das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU nicht, setzt aber den Verfassungstext von Art. 121a nur unvollkommen um. Zudem setzt diese Umsetzung keine Einigung in Verhandlungen mit der EU voraus, sodass eine Verknüpfung mit der Forderung der EU nach einem Institutionellen Rahmenabkommen vermieden wird.

Der Ständerat wird das Geschäft in der Wintersession beraten. Dabei ist zu erwarten, dass dieser einige mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen verträgliche Verschärfungen vornehmen wird, um die Vorlage stärker in Einklang mit dem Verfassungstext zu bringen. Die Differenzbereinigung wird ebenfalls in der Wintersession stattfinden, damit das Parlament am 16. Dezember 2016 die Umsetzungsvorlage verabschieden kann.

Kroatien-Protokoll: Hoffnung auf eine Fortsetzung der Zusammenarbeit beim europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020

Sofern in der Winterssession der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Umsetzungsvariante zur Masseneinwanderungsinitiative im grossen Ganzen bestätigt (siehe oben), dürfte die vom Parlament gesetzte Auflage für die Ratifikation des Kroatien-Protokolls erfüllt sein. Dieses stimmte der Ratifikation zu, «wenn mit der Europäischen Union eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht». Damit wäre der Weg grundsätzlich offen für eine Fortsetzung der Forschungszusammenarbeit im Rahmen von Horizon 2020.
395 Millionen mehr für Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2017-2020

Das Parlament stockte in der Herbstsession den Finanzrahmen für Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2017-2020 um 395 Millionen Franken auf. Damit erhalten beispielsweise der ETH-Bereich zusätzliche 160 Millionen und die Universitäten zusätzliche 55 Millionen. Die breite Allianz aus Wirtschaftsverbänden, darunter scienceindustries, Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Kantonen konnte das Parlament überzeugen, dass der Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz auf zusätzliche Mittel angewiesen ist.

Mit dieser Aufstockung verabschiedete das Parlament einen Finanzrahmen für den BFI-Bereich von insgesamt knapp 26,4 Milliarden Franken für die Periode 2017-2020. Das entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Mittelwachstum von 2,5%, wie dies auch scienceindustries forderte. Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf lediglich ein Wachstum von nur gerade 2% geplant.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019: Ständerat senkt sinnvoll den Sparumfang bei Bildung, Forschung und Innovation

scienceindustries unterstützt grundsätzlich das Stabilisierungsprogramm 2017-2019, sieht aber die Prioritäten falsch gesetzt. Die ursprünglich vom Bundesrat geplante überproportionale Kürzung der Investitionen für Bildung, Forschung und Innovation um 485 Millionen Franken gegenüber anderen Bundesausgaben ist unangebracht und wird von scienceindustries bekämpft.

Der Ständerat hat in der letzten Woche der Herbstsession entschieden, dass Bildung, Forschung und Innovation nun den Sparumfang auf 196 Millionen Franken zu senken hat. Grund dafür ist die Aufstockung der Mittel in der BFI-Botschaft 2017-2020, welche beide Räte in der ersten Sessionswoche beschlossen haben: Damit die zusätzlichen Mittel ab 2017 ausbezahlt werden können, muss der Umfang des Sparprogramms entsprechend verkleinert werden. Der Nationalrat wird in der Wintersession über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 beraten.

scienceindustries lehnt die Energiestrategie 2050 aus ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen ab

Der Nationalrat nahm das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 in der Schlussabstimmung wenig überraschend an, profitieren doch zahlreiche Nutzniesser von den zu verteilenden Subventionen. In der zuvor erfolgten Differenzbereinigung konnten, auch dank nachhaltiger Intervention von scienceindustries, wenigstens einige wichtige Verbesserungen erreicht werden. So soll nun definitiv eine zeitliche Befristung der KEV-Subventionen eingeführt werden und die zwischenzeitlich beschlossene Förderung der Grosswasserkraft soll ohne weitere Anhebung der Gesamtfördermittel realisiert werden.

Trotzdem lehnt scienceindustries die Energiestrategie 2050 weiterhin als planwirtschaftlich ausgerichtetes Projekt aus ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen ab. Subventionen sind grundsätzlich der falsche Weg für eine wirtschaftliche Energiezukunft. Die Energiestrategie 2050 würde die Produktionskosten in der Schweiz weiter erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz unnötig schwächen.

Das vom Bundesrat vorgeschlagene CO2-Abgabebefreiungssystem ist durch einen wirtschaftlichen Ansatz umzusetzen

Die zentralen Forderungen von scienceindustries für die Klimaschutzgesetzgebung ab 2020 bleiben die Vermeidung von nationalen Alleingängen, die angemessene Berücksichtigung der Leistungen aus der Vorperiode (bis 2020) sowie genügend Flexibilität bei der Ergreifung von Massnahmen im In- und Ausland. Im Entwurf des CO2-Gesetzes wird einerseits ein neues Kriterium für die Befreiung von den CO2-Abgaben festgelegt und andererseits werden zwei Varianten für das Abgabebefreiungssystem vorgeschlagen.

Das neue Kriterium für eine Befreiung verlangt, dass die CO2-Abgabelast höher als 1% der Bruttolohnsumme sein muss, damit sich das Unternehmen für eine Befreiung aussprechen kann. Erste Erkenntnisse zeigen, dass sich bei diesem Schwellenwert nur eine Minderheit der Unternehmen befreien lassen kann. Deshalb ist diese 1%-Schwelle abzulehnen. Stattdessen soll jede Firma aufgrund der Wirtschaftlichkeit von CO2-Einsparungpotenzialen selbst entscheiden können, ob sich eine Befreiung von der Abgabe lohnt.

Bei Variante 1 des Abgabebefreiungssystems sollen absolute, einheitliche Reduktionsziele gelten und bei Nichteinhaltung können internationale Zertifikate eingesetzt werden. Bei der Variante 2 sollen individuelle, relative Ziele vereinbart werden, wobei der Einsatz internationaler Zertifikate nicht vorgesehen ist. Beide Varianten beinhalten grundsätzliche Unwägbarkeiten, da die zur abschliessenden Beurteilung erforderlichen Grundlagen erst auf Stufe Verordnung definiert werden. scienceindustries wird sich in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung von dieser Vorselektion der Varianten nicht einschränken lassen und sich für den am besten geeigneten Ansatz einsetzen.

Mehr Sicherheit bei Chlortransporten: scienceindustries unterzeichnet zweite Gemeinsame Erklärung

Chlortransporte per Bahn sollen noch sicherer werden. scienceindustries, SBB, der Verband der verladenden Wirtschaft, das Bundesamt für Verkehr und das Bundesamt für Umwelt haben dazu eine zweite Gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Diese führt die erste Gemeinsame Erklärung aus dem Jahr 2002 fort.

Ein besonderes Augenmerk galt bei der Gemeinsamen Erklärung (GE II) dem Genferseebogen, da die Grossverbraucher von Chlor im Wallis dieses zurzeit hauptsächlich aus Frankreich importieren und entlang des Genfersees per Bahn ins Wallis transportieren. Die GE II umfasst eine klare Zielsetzung für die Risikoreduktion und ein Paket von bereits laufenden und noch umzusetzenden Massnahmen. Dazu gehören langsamer fahrende Züge, kürzere Routen und die Verwendung des besten verfügbaren Rollmaterials.

So haben die SBB zum Fahrplanwechsel 2015 für die Chlorkesselwagen eine Güterzugsverbindung geschaffen, welche mit reduzierter Geschwindigkeit durch die dicht besiedelten Agglomerationen Genf und Lausanne verkehrt. Weiter wurden die betrieblichen Abläufe geändert, damit der Güterzug nicht mehr in den Bahnhof La Praille (GE) fahren muss.

Ausserdem steht die Industrie mit einem ausländischen Chlorproduzenten in Kontakt, um Chlor für die Betriebe im Wallis auf einem kürzeren, weniger dicht besiedelten Weg zu importieren. So rasch wie möglich will die Industrie mit ihren Lieferanten und Transporteuren zudem aushandeln, sämtliche Importe nur noch mit den aktuell sichersten Kesselwagen zu befördern. Diese übertreffen sicherheitstechnisch den geltenden Standard für den internationalen Eisenbahnverkehr.

Das BAV seinerseits wird zusammen mit der SBB prüfen, ob in der Schweiz künftig die Chlorkesselwagen nur noch mit Sonderzügen und reduzierter Geschwindigkeit transportiert werden können. Zudem werden Bahnstrecken auf Hindernisse überprüft, die bei einer allfälligen Entgleisung die Tankwände der Kesselwagen verletzen könnten.

Umsetzung der Global Charter Responsible Care in der Schweiz durch scienceindustries

Der Verband der globalen chemischen Industrie ICCA hat im Jahr 2014 eine aktualisierte Global Charter für die Initiative Responsible Care verabschiedet und weltweit führende Unternehmen aufgefordert, diese zu unterzeichnen. In der Schweiz haben alle angefragten Unternehmen inzwischen die Global Charter unterzeichnet. Als weiterer Schritt ist vorgesehen, alle Unternehmen auf geeignete Weise zur Einhaltung der Grundsätze der Global Charter zu bewegen. Dazu hat der europäische Chemieverband CEFIC die nationalen Verbände beauftragt, diese Umsetzung vorzunehmen.

Die Mitglieder von scienceindustries sind heute verpflichtet, die nationalen Responsible Care Grundsätze für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz aus dem Jahr 1993 zu unterzeichnen. Inhaltlich sind diese Grundsätze nach wie vor gültig, decken aber noch nicht alle Aspekte der Global Charter ab. Aus diesem Grund hat der Vorstand beschlossen, die bestehenden Responsible Care Grundsätze sanft zu aktualisieren, ohne die bisherigen Aussagen grundlegend zu ändern. scienceindustries wird in Kürze ihre Mitgliedsunternehmen auffordern, die neuen nationalen Responsible Care Grundsätze zu unterzeichnen.

«We care» - Neue Broschüre von scienceindustries zu Sicherheit und Umweltschutz in der chemisch-pharmazeutischen Industrie heute

Mit der neuen Broschüre «We Care - Sicherheit und Umweltschutz in der chemisch-pharmazeutischen Industrie heute» zeigt scienceindustries mit praktischen Beispielen verschiedener Mitgliedsunternehmen auf, wie Responsible Care heute in der Schweiz in den Bereichen Produktion, Anlagesicherheit, Nachbarschaft, Notfall-Management, Gewässerschutz und Lagersicherheit umgesetzt wird. Die Broschüre kann auf www.responsible-care.ch in Deutsch und Französisch als PDF herunter geladen und auch kostenfrei in gedruckter Form bei info@scienceindustries.ch bestellt werden.
Pflanzenschutzmittel: Neue Broschüre der scienceindustries Gruppe Agrar unterstützt Kunden bei der nachhaltigen Anwendung

Pflanzenschutzmittel müssen sorgfältig eingesetzt werden, um die Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere den Eintrag in Gewässer so weit wie möglich zu begrenzen. Die neue Broschüre der scienceindustries Gruppe Agrar unterstützt professionelle Anwender dabei, die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln bei ihrer Ausbringung einzuschränken. Zusammen mit Schweizer Experten aus Landwirtschaft, Beratung und Behörden wurden die Ergebnisse des europäischen TOPPS-Projekts in konkrete Empfehlungen für die Anwender umgearbeitet. Die Broschüre steht auf Pflanzenschützer.ch als PDF zum Download zur Verfügung und kann auch kostenfrei in gedruckter Form unter info@pflanzenschuetzer.ch bestellt werden.
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sig. Dr. Beat Moser
Direktor
sig. Marcel Sennhauser
Leiter Kommunikation
scienceindustries
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Telefon +41 44 368 17 11
Telefax +41 44 368 17 70
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