Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
 
Newsletter
31. Oktober 2017
   

Mit scienceindustries, dem Schweizer Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech, bleiben Sie über die Standpunkte unserer Industrie zu aktuellen wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Themen informiert.
 
 
Themen
dieser Ausgabe
   
Steuervorlage 17 enthält Stolpersteine, die vor einer weiteren Abstimmung auszuräumen sind  
 
Unternehmensverantwortungsinitiative überschiesst das Ziel  
 
Wie weiter in der Energiepolitik?  
 
Keine Dringlichkeit in der Europapolitik  
 
Wirtschaftsbeziehung Schweiz – Grossbritannien im Umfeld des Brexit  
 
Revision des Datenschutzgesetzes: Begriff der genetischen Daten ist präzis zu definieren  
 
VOC-Lenkungsabgabe: Wirkungsanalyse soll Klarheit schaffen  
 
Gewässerschutz: Zusammenarbeit aller Akteure im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmittel  
 
Dr. Gottlieb Keller zum Vizepräsidenten von economiesuisse gewählt  
 
Direktor Dr. Beat Moser tritt auf Ende Jahr in den Ruhestand  

 
 
      Steuervorlage 17 enthält Stolpersteine, die vor einer weiteren Abstimmung auszuräumen sind

Die Unternehmenssteuerreform III wurde im letzten Februar vom Volk abgelehnt. Bei der vom Bundesrat angestossenen Steuervorlage 17 fokussierte sich scienceindustries in der Vernehmlassung weiterhin auf die für unsere Industrie wesentlichen Ausgleichselemente Patentbox und den Abzug für Forschung & Entwicklung. Diese Bereiche sind nach wie vor und in wenig veränderter Form in der Vorlage enthalten. Bei der Patentbox fehlt allerdings der Berichtsschutz für Pflanzenschutzmittel. Dieser wird eingefordert, um die Patentbox OECD-kompatibel zu halten. Ausserdem ist die Einschränkung der Ermässigung auf max. 90% nicht OECD-konform und unnötig.

Als politisch gefährlich für die gesamte Reform könnte sich der gesenkte Kantonsanteil an den Bundessteuern von 20.5% (in der USR III noch 21.2%) erweisen. Weiter ist die Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden auf mindestens 70% kritisch zu beurteilen. Diese Vereinheitlichung für alle Kantone ist steuersystematisch nicht gerechtfertigt. Korrekt wäre den Kantonen die Rechtsformneutralität vorzuschreiben.

Die vorgesehene Erhöhung der minimalen Familienzulagen bringt eine Zusatzbelastung für die Wirtschaft mit sich. Der Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer wäre nicht nur für den Kanton Zürich problematisch, sondern würde sich via nationaler Finanzausgleich (NFA) auch auf zahlreiche andere Kantone nachteilig auswirken.
 
 
      Unternehmensverantwortungsinitiative überschiesst das Ziel

Die Unternehmensverantwortungsinitiative, welche von einer breiten Allianz aus NGOs, Gewerkschaften und kirchlichen Kreisen getragen wird, fordert die Einführung gesetzlicher Verpflichtungen und Haftbarkeiten für Unternehmen in der Schweiz. Konkret müssten Unternehmen in der Schweiz eine Sorgfaltspflicht für die ausländische Geschäftstätigkeit ihrer Tochterfirmen und Zulieferer übernehmen, und zwar insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz. Opfer angeblicher Verletzungen könnten sodann in der Schweiz und nach Schweizer Recht gegen die betroffenen Unternehmen klagen. Betroffen wären alle Unternehmen in der Schweiz, sowohl multinationale Grossunternehmen als auch KMUs und Detaillisten, die Produkte aus aller Welt vertreiben.

Die bei scienceindustries vertretenen global tätigen Unternehmen halten sich an den Rechtsrahmen in den jeweiligen Ländern und orientieren sich darüber hinaus an international anerkannten Standards, wenn lokale Gesetze und Gepflogenheiten diesen Standards nicht genügen. Ferner befolgen unsere Unternehmen internationale Vereinbarungen wie etwa jene der OECD. Eine schweizerische Sondervorschrift, welche unsere Wirtschaft mit zusätzlicher Bürokratie belastet und Tür und Tor für Anwälte aus aller Welt öffnet, die Unternehmen in der Schweiz einklagen könnten, darf nicht Realität werden. Aus Sicht von scienceindustries sollte sich die Politik einen Gegenvorschlag überlegen, der weniger technisch ist und die Klagemöglichkeiten in der Schweiz vermeidet.
 
 
      Wie weiter in der Energiepolitik?

Nach dem Ja des Souveräns im Mai dieses Jahres beginnt mit der revidierten Energieverordnung die Implementierung der Energiestrategie 2050. Kurzfristig hat dies zur Folge, dass die Abgabe auf die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) per 1. Januar 2018 von 1.5 auf 2.3 Rp./KWh steigen wird. Gleichzeitig werden aber auch die Befreiungsmöglichkeiten der Unternehmen durch neue Berechnungsmodalitäten deutlich verbessert, sodass weitere Mitgliedsunternehmen von scienceindustries eine Rückerstattung beantragen können.

Das Parlament hat die bundesrätliche Vorlage eines Klima- und Energielenkungssystems (KELS) deutlich abgelehnt. Sie war ursprünglich als zweite Etappe in der Energiestrategie 2050 vorgesehen und sollte den Übergang von einem Förder- zu einem Lenkungssystem regeln. Vor diesem Hintergrund muss die Politik die noch ungelösten energie- und klimapolitischen Herausforderungen (u.a. Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, CO2-Emissionen) ohne brauchbares Konzept angehen.

So wollte beispielsweise die Mehrheit der UREK-N das Geschäft "Um- und Ausbau der Stromnetze" kurzerhand missbrauchen, um die Betreiber von Wasserkraftwerken zu Lasten der Stromverbraucher zusätzlich zu subventionieren. Dieses Vorhaben konnte dank einer gemeinsamen Intervention von scienceindustries, Swissmem und economiesuisse verhindert werden.

Die Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten für die "leidende" Wasserkraftwerke geht aber weiter und segelt nun unter dem Label "Strommarktdesign". Das Bundesamt für Energie BFE arbeitet bereits seit einiger Zeit an "Marktmodellen" und will diese Aktivitäten in die Revision des Stromversorgungsgesetzes einbinden, die bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll. Als Grundlage dazu hat das BFE eine Studie in Auftrag gegeben, welche die längerfristige Entwicklung von Angebot und Nachfrage prognostizieren soll. Daraus sollen Aussagen zur Versorgungssicherheit abgeleitet werden. scienceindustries wird diese Gelegenheit nützen, um ihre bekannten energiepolitischen Anliegen einzubringen. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass Strommarktdesign nicht bloss ein euphemistisches Wort für Strompreiszuschläge wird.
 
 
      Keine Dringlichkeit in der Europapolitik

Am 29. September führte der Bundesrat in der bisherigen Zusammensetzung ihre Klausur zur Europapolitik durch. Wichtige Entscheide zum Kohäsionsbeitrag, den die EU von der Schweiz erwartet, oder zum Institutionellen Abkommen wurden nicht gefällt. Insbesondere bleibt nach wie vor unklar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, damit die Schweiz den Kohäsionsbeitrag zu zahlen bereit wäre. Hingegen wurde beschlossen, mit den möglichen Empfängerländern der Kohäsionszahlungen exploratorische Gespräche aufzunehmen. Beim Institutionellen Abkommen mit der EU bleiben weiterhin wichtige Punkte offen und ein rascher Abschluss wird seitens der Schweiz nicht mehr angestrebt.

Nach Ansicht des Bundesrats können insbesondere die Marktzugangsabkommen (u.a. MRAs) nur dann erhalten und weiterentwickelt werden, falls die institutionellen Regeln der Zusammenarbeit mit der EU geklärt werden. Die dazu erforderlichen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen: Wichtige Fragen zum Verfahren für die Streitbeilegung und dessen Geltungsbereich, zu den staatlichen Beihilfen sowie zu gewissen Aspekten der Personenfreizügigkeit sind vorerst noch offen.

Die Forderung der EU nach einem institutionellen Rahmenabkommen ist an sich nachvollziehbar, würde es doch die Aktualisierung der bestehenden Abkommen und die Weiterentwicklung der Marktzugangsabkommen erleichtern. Aus Sicht von scienceindustries besteht aber nach wie vor keine Dringlichkeit, die Verhandlungen über ein Institutionelles Abkommen abzuschliessen, zumal die Brexit-Verhandlungen die Ausgangslage verändern könnten.
 
 
      Wirtschaftsbeziehung Schweiz – Grossbritannien im Umfeld des Brexit

Die 5. Verhandlungsrunde erreichte das vorgesehene Etappenziel (Abschluss der Austrittsverhandlungen: Regelungen zu den finanziellen Verpflichtungen, zu den Bürgerrechten und zur Grenze zu Irland) nicht. Die Europäische Union und Grossbritannien wollen nun die stockenden Brexit-Verhandlungen schneller vorantreiben. Dies teilten EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Premierministerin Theresa May am 16. Oktober in einer gemeinsamen Erklärung mit. Die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sollen frühestens nach dem EU-Gipfel Mitte Dezember 2017 starten können.

Um in diesem Umfeld die Rechtssicherheit in den Wirtschaftsbeziehungen Schweiz – UK zu gewährleisten, muss eine bilaterale Vertragslösung Schweiz – UK bis zum Zeitpunkt des Austritts von Grossbritannien aus der EU vorliegen. Die schweizerische Diplomatie ist diesbezüglich gegenwärtig gut positioniert, darf aber in ihrem Bestreben, eine eigene Lösung zu erreichen, nicht nachlassen. Technisch könnte dies durch ein Freihandelsabkommen neuester Generation erfolgen, welches materiell die Bestimmungen der heute geltenden Verträge mit der EU enthielte.
 
 
      Revision des Datenschutzgesetzes: Begriff der genetischen Daten ist präzis zu definieren

Im September 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Datenschutzrechts veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe von scienceindustries hat den Entwurf des Datenschutzgesetzes (DSG) analysiert und die Schwerpunkte für die kommende politische Arbeit festgelegt.

Der Life-Sciences-Industrie ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Begriff der genetischen Daten präzise definiert wird, sodass nur genetische Daten, welche zum Zweck der Identifikation bearbeitet werden, als besonders schützenswerte Daten im Sinne des DSG gelten. Nachgebessert werden muss zudem bei der vorgesehenen Einwilligung bei automatisierten Auswertungen sowie beim Profiling. Grundsätzlich positiv wird das Konzept des unternehmensinternen Datenschutzberaters bewertet, jedoch muss dieser mit einer ausreichenden Anzahl an Aufgaben und Kompetenzen ausgestattet werden. Die Einführung von spezifischen Regelungen für verstorbene Personen wird weiterhin abgelehnt. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats wird ihre Beratungen Ende Oktober aufnehmen.
 
 
      VOC-Lenkungsabgabe: Wirkungsanalyse soll Klarheit schaffen

Da das ursprüngliche Ziel der Lenkungsabgabe erreicht worden ist, spricht sich scienceindustries seit längerem für die Abschaffung der VOC-Abgabe aus und hat auch die gleichlautende Motion Wobmann unterstützt, die der Nationalrat angenommen hat. In der ständerätlichen Kommission UREK-S zeichnete sich ab, dass die Motion im Ständerat nicht mehrheitsfähig sein wird. scienceindustries setzte sich deshalb für eine moderatere Version ein, die einige Elemente der VOC-Verordnung in die Luftreinhalteverordnung übernehmen würde. Diese Argumentation erwies sich als zielführend, stellte doch die ständerätliche Kommission UREK das Geschäft solange zurück, bis das Bundesamt für Umwelt BAFU, in Zusammenarbeit mit der Industrie, eine Wirkungsanalyse zur VOC-Verordnung vorlegt. Mit den ersten Ergebnissen ist bis Ende 2017 zu rechnen.
 
 
      Gewässerschutz: Zusammenarbeit aller Akteure im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmittel

Der Gewässerschutz ist ein zentraler Teil des Nationalen Aktionsplans des Bundesrates zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In diesem Rahmen arbeiten alle betroffenen Akteure zusammen, so auch Vertreter von scienceindustries. So konnte beispielsweise scienceindustries als Mitglied im Beirat der EAWAG eine Intensivierung des Austausches und der Zusammenarbeit mit der Industrie bewirken. Dabei konnten einige Felder identifiziert werden, wo gemeinsame Interessen bestehen. In der öffentlichen Diskussion wird neben den Oberflächengewässern zunehmend auch die Grundwasser-Thematik angesprochen. Dabei muss insbesondere die Haltung der Wasserversorger beachtet werden. scienceindustries hat auch hier Gespräche mit dem zuständigen Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW aufgenommen.
 
 
      Dr. Gottlieb Keller zum Vizepräsidenten von economiesuisse gewählt

An der Mitgliederversammlung des Schweizer Dachverbandes der Wirtschaft am 25. August 2017 in Genf hat economiesuisse den Präsidenten von scienceindustries, Dr. Gottlieb A. Keller, Member of the Executive Committee bei F. Hoffmann-La Roche AG, zu ihrem Vizepräsidenten gewählt. Weiter wurde Nationalrätin Magdalena Martullo, CEO Ems-Chemie Holding AG, als scienceindustries-Vertreterin in den Vorstand von economiesuisse gewählt.
 
 
      Direktor Dr. Beat Moser tritt auf Ende Jahr in den Ruhestand

Nach fast 32 Jahren im Dienst von scienceindustries, davon 18 Jahre als Direktor des Wirtschaftsverbandes Chemie Pharma Biotech, tritt Dr. Beat Moser auf Ende 2017 in den Ruhestand. Der Vorstand von scienceindustries hat die Suche zu seiner Nachfolge aufgenommen und wird zeitnah über die Personalia entscheiden.
 
 
     
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sig. Dr. Beat Moser
Direktor
sig. Marcel Sennhauser
Leiter Kommunikation
 
 
      scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
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