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Syngenta begrüsst Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts
St.Gallen/Basel - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entzug der Bewilligung für ein Pflanzenschutzmittel bestätigt, das auf Chlorothalonil basiert. Vier Metaboliten seien aber als nicht relevant einzuschätzen. Herstellerin Syngenta begrüsst diesen Grundsatzentscheid. Sie prüft nun das Urteil.
26.03.2026
(CONNECT) Das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen hat den Entzug der Bewilligung für ein Pflanzenschutzmittel von Syngenta bestätigt. Es begründet diese Urteil einer Mitteilung mit der Entscheidung der EU-Kommission, dieses Mittel nicht mehr zuzulassen. Die Schweizer Pflanzenschutzmittelverordnung schreibt die Übernahme von Beurteilungsergebnissen aus den entsprechenden EU-Verfahren vor. Die EU hat die Bewilligung des Mittels 2019 nicht erneuert mit der Begründung, dass eine Gefährdung von Amphibien und Fischen festgestellt worden sei.
Das St.Galler Gericht stellt sich aber in einem Punkt gegen die vorherige Feststellung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) als Schweizer Zulassungsstelle. Das BLV hatte vier Metaboliten als relevant eingeschätzt, also als potenziell gesundheitsgefährdend. Dazu zählten auch zwei der am häufigsten nachgewiesenen Metaboliten. Metaboliten sind Abbauprodukte von Stoffwechselvorgängen in Organismen.
Syngenta als Anbieterin des Pflanzenschutzmittels habe die Bestätigung des Bewilligungsentzuges erwartet, schreibt der Basler Agrarchemiker in einer Mitteilung. Die Nichterneuerung der Bewilligung in der EU habe den Entzug in der Schweiz zur Folge gehabt.
Angesichts der Entscheidung zu den Metaboliten spricht der Agrarchemiker mit Hauptsitz in Basel von einem „Grundsatzentscheid“. Es sei unzulässig, alle Metaboliten pauschal und ungeachtet ihrer Toxizität als relevant zu erklären. „Wir haben uns für differenzierte, wissenschaftsbasierte Entscheide eingesetzt – und das Gericht gibt uns in diesem zentralen Punkt recht”, wird Roman Mazzotta, Länderpräsident von Syngenta in der Schweiz, in der Mitteilung zitiert. „Eine differenzierte Sichtweise ist zwingend: Die beiden meistgefundenen Metaboliten sind weder gesundheits- noch umweltschädlich – dennoch werden wegen ihnen teure Trinkwasserfassungssanierungen durchgeführt.”
Syngenta will das Urteil nun vertieft prüfen. Es kann noch beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden. ce/ug