Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences
Offenlegungspflicht seit 2016

Services - Pharma-Kooperations-Kodex

Offenlegungspflicht seit 2016

12.09.2023

Transparenz ist die Voraussetzung zur Vertrauensbildung gegenüber der Öffentlichkeit sowie den Patientinnen und Patienten. Deshalb legt die pharmazeutische Industrie Europas die geldwerten Zuwendungen zwischen der Pharmaindustrie und den Akteuren im Gesundheitswesen offen.

Der Austausch zwischen der Pharmaindustrie und den Akteuren im Gesundheitswesen ist für die Erforschung neuer Behandlungen und die Fortentwicklung bewährter Therapien unerlässlich. Nur so kann die Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Die Pharmaindustrie ist sich bewusst, dass die Beziehungen mit den Gesundheitsversorgern in einem sensiblen Bereich stattfinden.

Deshalb verabschiedete die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) am 24. Juni 2013 ihren neuen Offenlegungskodex (EFPIA Disclosure Code). Gestützt darauf erarbeitete scienceindustries als zuständiger Verband in der Schweiz den Pharma-Kooperations-Kodex (PKK), der per Januar 2014 in Kraft getreten ist. Die Partnerverbände Intergenerika, Interpharma und vips haben dem PKK ebenso zugestimmt.

Wozu haben sich die Unterzeichnerfirmen des PKK verpflichtet?
Seit 2016 legen die Unterzeichnerfirmen auf ihren Webseiten alljährlich und öffentlich zugänglich die geldwerten Leistungen offen, welche sie im Vorjahr Fachpersonen (v.a. Ärzten und Apothekern) sowie  Gesundheitsversorgungs-Organisationen (v.a. Spitälern und Forschungsinstituten) gewährt haben.

Welche Leistungen werden offengelegt?
Geldwerte Leistungen im Sinne des PKK sind direkt oder indirekt gewährte Abgeltungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Humanmedizin. Offengelegt werden Abgeltungen u.a. für Beratungs- und Dienstleistungen, finanzielle Unterstützungen von Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich sowie Kostenbeiträge für die Teilnahme von Fachpersonen an Veranstaltungen.

Nur wenige geldwerte Leistungen sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen, wie:

  • handelsübliche Abgeltungen für Fachpersonen bei der Bestellung und Lieferung von Arzneimitteln sowie Kooperationen im Zusammenhang mit Übernahme von Logistikaufwand
  • unentgeltliche Abgabe von Arzneimittelmustern an Fachpersonen im Rahmen behördlicher Empfehlungen
  • Informations- und Ausbildungsmaterialien von bescheidenem Wert
  • Bezahlung von Mahlzeiten (inkl. Getränke)

Wie erfolgt die Offenlegung?
Um eine weitgehende Transparenz zu erreichen, soll die Offenlegung individuell – d.h. unter persönlicher Nennung der Empfänger – erfolgen. Dies bedingt die Einwilligung der betroffenen Personen oder Organisationen in die Offenlegung. Dazu sollen die Zusammenarbeitsverträge zwischen den Firmen und diesen Fachpersonen und -organisationen eine Einwilligungsklause enthalten. Verweigert eine Person oder Organisation die Einwilligung, so dürfen die Zuwendungen nicht namentlich bezeichnet offengelegt werden.

Offenlegung im Jahr 2023

Die Unterzeichnerfirmen des PKK haben im Zusammenhang mit den im Jahr 2022 erbrachten Kooperationszuwendungen folgende Summen offengelegt:

  • CHF 7.4 Millionen an Fachpersonen
  • CHF 121.5 Millionen an Organisationen
  • CHF 88.9 Millionen für Forschung & Entwicklung
  • Total rund CHF 217.9 Millionen

Die Kooperationszuwendungen an Fachpersonen sind im 2022 im Vergleich zum Vorjahr um gut CHF 1 Million angestiegen. Es scheint also wieder zu mehr Kooperationen zwischen Fachpersonen und Unternehmen gekommen zu sein, nachdem hier in den beiden Jahren der Corona-Pandemie eine starke Abnahme zu verzeichnen war. Das vorpandemische Niveau (mehr als CHF 11 Millionen) wurde aber klar nicht erreicht. Das dürfte nicht zuletzt dem Trend geschuldet sein, dass seit langem eine Verlagerung der direkten Unterstützung der Fachpersonen hin zu Gesundheitsversorgungs-Organisationen festzustellen ist.

Die Kooperationszuwendungen an Gesundheitsversorgungs-Organisationen sind entsprechend um mehr als CHF 15 Millionen auf gut CHF 121 Millionen angestiegen. Die Zuwendungen für Forschung & Entwicklung nahmen im vergangenen Jahr um gut CHF 7 Millionen relativ deutlich zu. Diese Zuwendungen schwanken bei den einzelnen Unternehmen von Jahr zu Jahr erheblich, was sich durch wechselnd intensive Aktivitäten mitunter im Bereich der klinischen Forschung erklären dürfte. Dies hat sich auch wieder im Jahr 2022 bestätigt.

 

Hier finden sich die Kennzahlen der Offenlegung in der Schweiz aufgeschlüsselt über die einzelnen Unterzeichnerfirmen des PKK der letzten drei Jahre:

 

Der unter individueller Nennung der Empfänger offengelegte Anteil der Zuwendungen hat sich erneut erhöht. Im Durchschnitt resultierte bei den Fachpersonen eine Einwilligungsrate von 92.4% (im Median 99.7%). Diese Entwicklung entspricht dem Ziel der Industrie, die Transparenz in diesem Kooperationsbereich laufend zu erhöhen. Fast die Hälfte der offenlegenden Unternehmen erreichen mittlerweile eine vollständig inidividualisierte Transparenz. Die Einwilligungsrate bei den Fachorganisationen nahm ebenfalls wieder zu und beträgt nun im Durchschnitt 97.2%. Der Median kam hier erneut bei 100% zu liegen, womit mindestens die Hälfte der PKK-Unterzeichnerfirmen hier Einwilligungsraten von 100% ausweist. Diese Durchschnittswerte wurden auf der Grundlage der individuell offengelegten Anzahl Empfänger im Verhältnis zu sämtlichen Empfängern ermittelt. Werden die Einwilligungsraten auf die offengelegten Summen bezogen, dann fallen diese wie im Vorjahr im Schnitt etwas tiefer aus.


Folgende Unternehmen haben Einwilligungsraten bezogen auf die Fachpersonen von weniger als 80% erreicht:

- Almirall
- Astellas
- Daiichi-Sankyo
- Ferring
- Grünenthal

- Ipsen Pharma

- Kyowa Kirin
- Takeda
- Theramex

 

Festzuhalten ist, dass die grosse Mehrheit der Firmen ihre individuellen Offenlegungsraten auf hohem Niveau gehalten hat oder klar verbessern konnte, was angesichts des damit verbundenen Aufwands erfreulich ist. Wenige Firmen haben Einwilligungsraten bezogen auf die Fachpersonen von weniger als 80% erreicht. Das Kodex-Sekretariat führt mit den gelisteten Unternehmen individuelle Gespräche, um diese in der Anhebung ihrer Einwilligungsraten zu unterstützen und damit die seit Anbeginn positive Entwicklung der Transparenzinitiative weiter zu stärken.

 

Weiterführende Informationen zum Thema:

Dokumente zum Download (PDF):


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