
Services - Pharma-Kooperations-Kodex
Offenlegung von Kooperationszuwendungen
17.07.2025
Transparenz ist die Voraussetzung zur Vertrauensbildung gegenüber der Öffentlichkeit sowie den Patientinnen und Patienten. Deshalb legt die pharmazeutische Industrie Europas die geldwerten Zuwendungen zwischen der Pharmaindustrie und den Akteuren im Gesundheitswesen offen.
Der Austausch zwischen der Pharmaindustrie und den Akteuren im Gesundheitswesen ist für die Erforschung neuer Behandlungen und die Fortentwicklung bewährter Therapien unerlässlich. Nur so kann die Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Die Pharmaindustrie ist sich bewusst, dass die Beziehungen mit den Gesundheitsversorgern in einem sensiblen Bereich stattfinden.
Deshalb verabschiedete die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) am 24. Juni 2013 ihren neuen Offenlegungskodex (EFPIA Disclosure Code). Gestützt darauf erarbeitete scienceindustries als zuständiger Verband in der Schweiz den Pharma-Kooperations-Kodex (PKK), der per Januar 2014 in Kraft getreten ist. Die Partnerverbände Intergenerika, Interpharma und vips haben dem PKK ebenso zugestimmt.
Wozu haben sich die Unterzeichnerfirmen des PKK verpflichtet?
Seit 2016 legen die Unterzeichnerfirmen auf ihren Webseiten alljährlich und öffentlich zugänglich die geldwerten Leistungen offen, welche sie im Vorjahr Fachpersonen (v.a. Ärzten und Apothekern) sowie Gesundheitsversorgungs-Organisationen (v.a. Spitälern und Forschungsinstituten) gewährt haben.
Welche Leistungen werden offengelegt?
Geldwerte Leistungen im Sinne des PKK sind direkt oder indirekt gewährte Abgeltungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Humanmedizin. Offengelegt werden Abgeltungen u.a. für Beratungs- und Dienstleistungen, finanzielle Unterstützungen von Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich sowie Kostenbeiträge für die Teilnahme von Fachpersonen an Veranstaltungen.
Nur wenige geldwerte Leistungen sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen, wie:
- handelsübliche Abgeltungen für Fachpersonen bei der Bestellung und Lieferung von Arzneimitteln sowie Kooperationen im Zusammenhang mit Übernahme von Logistikaufwand
- unentgeltliche Abgabe von Arzneimittelmustern an Fachpersonen im Rahmen behördlicher Empfehlungen
- Informations- und Ausbildungsmaterialien von bescheidenem Wert
- Bezahlung von Mahlzeiten (inkl. Getränke)
Wie erfolgt die Offenlegung?
Um eine weitgehende Transparenz zu erreichen, soll die Offenlegung individuell – d.h. unter persönlicher Nennung der Empfänger – erfolgen. Dies bedingt die Einwilligung der betroffenen Personen oder Organisationen in die Offenlegung. Dazu sollen die Zusammenarbeitsverträge zwischen den Firmen und diesen Fachpersonen und -organisationen eine Einwilligungsklause enthalten. Verweigert eine Person oder Organisation die Einwilligung, so dürfen die Zuwendungen nicht namentlich bezeichnet offengelegt werden.
Offenlegung im Jahr 2025
Die Unterzeichnerfirmen des PKK haben im Zusammenhang mit den im Jahr 2024 erbrachten Kooperationszuwendungen folgende Summen offengelegt:
- CHF 8.1 Millionen an Fachpersonen
- CHF 140.6 Millionen an Organisationen
- CHF 109.0 Millionen für Forschung & Entwicklung
- Total CHF 257.6 Millionen
Die Kooperationszuwendungen an Patientenorganisationen werden aus historischen Gründen gesondert offengelegt. Diese betrugen im Jahr 2024 insgesamt knapp CHF 7.5 Millionen.
Die Kooperationszuwendungen an Fachpersonen sind im 2024 im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleichgeblieben. Damit scheint ein abschwächender Trend vorerst zu einem Stillstand gekommen zu sein.
Die Kooperationszuwendungen an Gesundheitsversorgungs-Organisationen sind erneut angestiegen: auf gut CHF 140.6 Millionen. Die Zuwendungen für Forschung & Entwicklung nahmen im vergangenen Jahr um rund CHF 3 Millionen auf insgesamt knapp CHF 109 Millionen zu, welche Zunahme geringfügiger ausgefallen ist als in anderen Jahren. Diese Zuwendungen schwanken bei den einzelnen Unternehmen von Jahr zu Jahr erheblich, was sich durch wechselnd intensive Aktivitäten mitunter im Bereich der klinischen Forschung erklären dürfte.
Hier finden sich die Kennzahlen der Offenlegung in der Schweiz aufgeschlüsselt über die einzelnen Unterzeichnerfirmen des PKK der letzten drei Jahre:
Der unter individueller Nennung der Empfänger offengelegte Anteil der Zuwendungen ist praktisch gleichgeblieben. Im Durchschnitt resultierte bei den Fachpersonen eine Einwilligungsrate von 94.6% (im Median 100%). Zu erwähnen ist, dass zwei Unternehmen deutlich tiefere Einwilligungsraten erzielt haben: Werden diese bei der Ermittlung des Durchschnittswerts ausgeklammert, resultierte gar eine Einwilligungsrate von 97%. Dies entspricht dem Ziel der Industrie, eine hohe individuelle Transparenz in diesem Kooperationsbereich zu erreichen resp. zu halten. Mehr als die Hälfte der offenlegenden Unternehmen erreichten erneut eine vollständig individualisierte Transparenz. Die Einwilligungsrate bei den Fachorganisationen nahm leicht zu und beträgt nun im Durchschnitt 98.4%. Der Median kam hier erneut bei 100% zu liegen: Mit Ausnahme von 6 Unternehmen haben alle PKK-Unterzeichnerfirmen in der Zusammenarbeit mit Organisationen Einwilligungsraten von 100% ausgewiesen. Diese Durchschnittswerte wurden auf der Grundlage der individuell offengelegten Anzahl Empfänger im Verhältnis zu sämtlichen Empfängern ermittelt. Werden die Einwilligungsraten auf die offengelegten Summen bezogen, dann fallen diese für die Fachpersonen fast identisch (94.3%) und für die Gesundheitsversorgungs-Organisationen etwas höher aus (98.9%).
Folgende Unternehmen haben Einwilligungsraten bezogen auf die Fachpersonen von weniger als 80% erreicht:
- Almirall
- Grünenthal
- Theramex
Festzuhalten ist, dass die grosse Mehrheit der Firmen ihre individuellen Offenlegungsraten auf hohem Niveau gehalten hat oder weiter verbessern konnte, was angesichts des damit verbundenen Aufwands erfreulich ist. Nur wenige Firmen haben Einwilligungsraten bezogen auf die Fachpersonen von weniger als 80% erreicht. Das Kodex-Sekretariat führt mit den gelisteten Unternehmen individuelle Gespräche, um diese in der Anhebung ihrer Einwilligungsraten zu unterstützen und damit die seit Anbeginn positive Entwicklung der Transparenzinitiative weiter zu stärken.
Weiterführende Informationen zum Thema:
- EFPIA: Responsible Transparency - Relationships & codes
- Schweizerische Ärztezeitung: Neue Verhaltensregeln für die Pharmaunternehmen (Dr. Dieter Grauer, 2014) / Offenlegung geldwerter Leistungen durch die Pharmaindustrie (Jürg Granwehr, 2016)
Dokumente zum Download (PDF):

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