Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences
Neue Regeln ab dem 1. Januar 2024

Dossiers - Wettbewerbsfähigkeit

Neue Regeln ab dem 1. Januar 2024

Ab dem neuen Jahr treten regulative Änderungen in Kraft mit Relevanz für die chemisch-pharmazeutische Industrie. Sie betreffen unter anderem den Aussenhandel, die Unternehmensbesteuerung, Grenzgänger oder Biozidprodukte.

27.12.2023

Aufhebung der Industriezölle stärkt Schweizer Standort

Mit der Aufhebung der Industriezölle soll der Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz gestärkt werden: Dank den wegfallenden Zollabgaben und den damit einhergehenden administrativen Erleichterungen bei den Zollverfahren profitieren Unternehmen in der Schweiz von günstigeren Vorleistungen und können damit ihre Produktionskosten senken. Der realisierte Wohlfahrtsgewinn wird auf rund 860 Millionen Franken geschätzt. Neben der Aufhebung der Industriezölle sieht die Vorlage auch eine Vereinfachung der Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vor, wodurch administrative Aufwände weiter verringert werden können. 

Weitere Informationen: scienceindustries - Abschaffung der Industriezölle stärkt Wirtschaftsstandort 

 

OECD-Mindestbesteuerung

Vergangenen Juni hat die Stimmbevölkerung die rechtliche Möglichkeit geschaffen, die OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz einzuführen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember entschieden, das Regelwerk bereits ab 2024 - mit der Mindestbesteuerungsverordnung - teilweise in Kraft zu setzen. Damit gehört die Schweiz zur Minderheit der Staaten, welche die neue Steuer bereits im nächsten Jahr erheben. 

Für scienceindustries und die weiteren Wirtschaftsverbände ist klar, dass den Nachteilen für Schweizer Unternehmen raschmöglichst begegnet werden muss. Damit der Standort Schweiz nicht zu stark unter Druck gerät, stehen nun Bund und Kantone in der Verantwortung, mit gezielten Massnahmen die Standortattraktivität der Schweiz sicherzustellen. So wird gewährleistet, dass Wertschöpfung der internationalen Unternehmen sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze und Steuermillionen in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland abfliessen.

Weitere Informationen: https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/inkraftsetzung-der-mindeststeuer-verlangt-rasche-standortmassnahmen

 

Grenzgängerabkommen mit Italien verbessert Besteuerung

Das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind am 17. Juli 2023 in Kraft getreten. Es verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Das neue Grenzgängerabkommen ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1974.

Weitere Informationen: Grenzgängerabkommen mit Italien ist in Kraft getreten (admin.ch)

 

Biozidprodukteverordnung

Mit der Revision der Biozidprodukteverordnung, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, werden Änderungen des Chemikaliengesetzes umgesetzt, dies aufgrund der parlamentarischen Initiative 19.475 zur Verminderung der Risiken durch den Pestizideinsatz. Zu den Pestiziden gehören einerseits Pflanzenschutzmittel, die bereits zuvor verschärfend reguliert wurden, und andererseits Biozide. Diese Revision der Biozidprodukteverordnung führt eine neue Pflicht zur jährlichen Mitteilung der in Verkehr gebrachten Menge von Biozidprodukten bestimmter Produktekategorien ein, mit der sich die Verkaufsmengen besser erfassen lassen. Diese Mitteilungspflicht betrifft Zulassungsinhaber, Hersteller und Importeure. Diese Vorgabe lehnt scienceindustries klar ab, da der damit verbundene Aufwand unverhältnismässig hoch ist. An der Chemikalienverordnung und der Chemikaliengebührenverordnung werden kleinere Anpassungen vorgenommen.

Weitere Informationen: Revision der Biozidprodukteverordnung (admin.ch)

 

Verordnungen über die Krankenversicherung

Am 1.1.2024 treten die Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des Eidgenössische Departement des Innern (EDI) über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) in Kraft. scienceindustries sieht diese Anpassungen kritisch. Sie verschärfen die bestehenden Probleme beim Patientenzugang. Zudem wird die Lancierung neuer, innovativer Medikamente und die Versorgungssicherheit gefährdet und die Rechtstaatlichkeit verletzt. Es gilt hier die Situation zu beobachten. Sollte es vermehrt zu Rückzügen von Arzneimitteln/Therapien kommen, müssen erneut Korrekturen in der Regulierung vorgenommen werden.

Weitere Informationen: scienceindustries - Änderung der KVV und der KLV


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