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Sessionsinfo der Schweizer Agrarindustrie

Publikationen - Sessionsinfo Agrar

Sessionsinfo der Schweizer Agrarindustrie

Mit der Sessionsinfo der Industriegruppe Agrar bleiben Sie über aktuelle Agrarthemen auf dem neuesten Stand. Jeweils vor den Sessionen informieren wir Sie über die wichtigsten Geschäfte im Bereich Pflanzenschutz, welche von den Eidgenössischen Räten in den Sessionen behandelt werden.

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Sessionsinfo der Agrarindustrie - Februar 2023

Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) auf Kurs

WAK-N auf der Linie des Ständerats
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat im Januar 2023 die AP22+ zu Ende beraten und zuhanden ihres Rats für die Frühjahrssession verabschiedet. Richtigerweise folgt sie fast überall dem Ständerat: Die AP22+ soll eine schlanke und praxisnahe Vorlage bleiben, die auf wirtschaftliche und soziale Themen fokussiert. Massnahmen zu Umweltthemen wurden bereits umfassend mit der Pa. Iv. 19.475 umgesetzt.

Verbandsbeschwerde bei Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Antrag WAK-N ist zielführend
Wie der Ständerat unterstützt auch die Nationalratskommission grundsätzlich die Regelung der Verbandsbeschwerde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in einem neuen Artikel 160b. Sie spricht sich aber in Abweichung vom Ständerat für eine Einschränkung der Parteistellung von Umweltschutzorganisationen auf zwei Verfahrenssituationen aus, nämlich die erstmalige Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels mit einem neuen Wirkstoff und die gezielte Überprüfung von bereits bewilligten Pflanzenschutzmitteln.

scienceindustries begrüsst den Vorschlag der WAK-N als zielführenden Mittelweg. Mit dieser Variante – die immer noch schärfer als das Bundesgerichtsurteil wirkt – würde das Verbandsbeschwerderecht fokussiert umgesetzt und ein Optimum zwischen Mitspracherecht der Umweltschutzorganisationen und Reduktion des administrativen behördlichen Aufwands erreicht. Dies zugunsten der konventionellen wie auch biologischen Landwirtschaft und unter Berücksichtigung der strengeren, 2022 eingeführten neuen Zulassungsverfahren.

Mittelfristig bleibt die Anerkennung der EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel zentral
Damit Innovationen im Pflanzenschutz ihre positive Wirkung entfalten können, müssen sie schnell den Weg zum Markt finden. Die wissenschaftliche Risikoabschätzung erfolgt in der Schweiz nach international vereinbarten Methoden (OECD, EU) und stützt sich grösstenteils auf die gleichen Daten und Studien wie in der EU. Die Schweiz folgt bereits beim Wirkstoff-Rückzug der EU und soll daher folgerichtig auch die EU-Zulassung neuer Wirkstoffe und Produkte anerkennen. Dies fordert die Motion 21.4164 «Anerkennung der EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel» von Nationalrat Philipp Bregy.
 

Sessionsanlass am 8. März 2023 (ab 19:00 Uhr Apéro riche, Veranstaltungsbeginn 20:00 Uhr)
Forschung und Innovation: Schlüssel zu einer gesunden und nachhaltigen Ernährung

Klimawandel, wachsende Bevölkerung und steigende Lebenserwartung: Welche Herausforderungen stellen sich für die Lebensmittelproduktion sowie das Ernährungsverhalten der Zukunft? Wie sehen konkrete Lösungen aus? Nach der Premiere-Vorstellung des Kurzfilms «Forschung und Innovation: Schlüssel zu einer gesunden und nachhaltigen Ernährung» im Kino Cinématte diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Industrie und Wissenschaft über erfolgversprechende Ansätze.

Anmeldung an info@scienceindustries.ch bis am 1. März 2023.


Parlamentsgeschäfte

19.3783 Motion «Pestizide sind dem normalen Mehrwertsteuersatz zu unterstellen»
Im Ständerat am 28. Februar 2023
Empfehlung: NEIN zur Motion 19.3783
Begründung: Damit Nahrungsmittel auf dem Weg vom Acker zum Teller nicht mehrfach steuerlich belastet werden, kann innerhalb der Wertschöpfungskette jeweils die auf den Vorleistungen lastende Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Bei vollem Vorsteuerabzug entfalten höhere Steuersätze auf Vorleistungen keinerlei Lenkungswirkung. Die von der Kommissionsmehrheit geforderte Beschränkung des niedrigeren MWSt-Satzes auf «umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel» schafft Abgrenzungsprobleme: Pflanzenschutzmittel sind bioaktive Stoffe und können grundsätzlich bei unsachgemässer Verwendung unerwünschte Umweltauswirkungen haben.

20.022 «Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)»
Im Nationalrat am 8. und 9. März 2023
Empfehlung: Den Beschlüssen der WAK-N folgen
Begründung: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats folgt mit ihren Beschlüssen weiterhin der vom Ständerat vorgezeichneten Linie. Damit soll die Basis für eine von der Landwirtschaft mitgetragene Weiterentwicklung der Agrarpolitik geschaffen werden. scienceindustries begrüsst dies und empfiehlt auch bei der Frage der Umsetzung des Verbandsbeschwerderecht, dem Vorschlag der Mehrheit zu folgen. Das Verbandsbeschwerderecht stellt für die Zulassungsbehörden einen grossen zusätzlichen administrativen Aufwand dar. Mit einer Beschränkung des Beschwerderechts auf die zwei wichtigsten Verfahren (zum einen die erstmalige Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels mit einem neuen Wirkstoff, zum anderen die gezielte Überprüfung der Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels) kann ein Optimum zwischen Mitspracherecht der Umweltschutzorganisationen und Reduktion des Behördenaufwands erreicht werden. Die Verwaltung könnte ihre vor Kurzem aufgestockten Ressourcen zielgerichteter einsetzen. Neue Lösungen zum Schutz der Kulturen würden der konventionellen wie auch biologischen Landwirtschaft schneller zur Verfügung stehen.

22.4449 Interpellation «Wie steht der Bundesrat zum Export von Pestiziden, die in der Schweiz verboten sind?»
Im Ständerat am 9. März 2023
Empfehlung: NEIN zu einem Exportverbot von in der Schweiz nicht mehr zugelassenen Pestiziden
Begründung: Die Zulassung von Pestiziden ist national geregelt. Es ist üblich, dass ein Pflanzenschutzmittel in einem Land registriert ist und in einem anderen nicht – aufgrund unterschiedlicher regulatorischer Kriterien sowie klimatischer und agronomischer Bedingungen. Schweizer Unternehmen handeln verantwortungsvoll und vermarkten betroffene Pflanzenschutzmittel nur in Ländern, in denen sie zugelassen sind. Dies ist im Einklang mit dem Rotterdamer Übereinkommen, welches den internationalen Handel gewisser Chemikalien und Pestizide regelt, jedoch in keiner Weise den weiteren Einsatz dieser Mittel in den Vertragsstaaten verbietet.

20.4579 Motion «Pflanzenschutzmittel, die für Menschen, Insekten oder Gewässerlebewesen toxisch sind. Keine Zulassung mehr für die nichtberufliche Anwendung»
Im Ständerat am 14. März 2023
Empfehlung: NEIN zur Motion 20.4579
Begründung: Pflanzenschutzmittel, die unannehmbare Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben, werden in der Schweiz nicht zugelassen. Da eine nicht-berufliche Anwendung keine fachliche Ausbildung voraussetzt, ist hier die Palette der zugelassenen Pflanzenschutzmittel bereits sehr eingeschränkt. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind zudem neue, sehr weitgehende Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nicht-berufliche Verwendung eingeführt worden. Diese gelten künftig zusätzlich zu den Kriterien für die beruflich verwendeten Produkte und basieren auf den Eigenschaften der Produkte bezüglich Umwelt- und Gesundheitsrisiken.
 

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