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Publikationen - Positionspapiere

Fact Sheet: Ausfuhrstopp für in der Schweiz verbotene Pestizie

NEIN zur Motion 17.4094 "Ausfuhrstopp für in der Schweiz verbotene Pestizide. Was hier als gefährlich gilt, ist es auch im Ausland" und NEIN zur Ausarbeitung eines Entwurfes für eine Verordnungsregelung analog zur EU-Regelung.

scienceindustries lehnt nationale Alleingänge in der Rechtssetzung ohne multilaterale Abstützung bzw. ohne explizite Zustimmung der Handelspartner kategorisch ab. Diese führen zu einem Wettbewerbsnachteil für die betroffenen, in der Schweiz ansässigen Unternehmen.

03.04.2018

scienceindustries begrüsst den Bundesratsantrag zur Ablehnung der Motion, lehnt jedoch jegliche Änderung der Schweizer PIC-Verordnung (ChemPICV) strikte ab, welche über die im Rotterdamer Übereinkommen zum Handel gewisser Chemikalien und Pflanzenschutzmittel bestimmten Verpflichtungen hinausgeht und zusätzliche, in diesem Übereinkommen nicht vorgesehene administrative Prozesse zwischen der Schweiz als exportierendem Land und den Empfängerländern einführen würde.

scienceindustries lehnt nationale Alleingänge in der Rechtssetzung ohne multilaterale Abstützung bzw. ohne explizite Zustimmung der Handelspartner kategorisch ab. Diese führen zu einem Wettbewerbsnachteil für die betroffenen, in der Schweiz ansässigen Unternehmen.

scienceindustries erkennt im Bundesratsvorschlag kein zielführendes Element, um den erklärten Schutz von Mensch und Umwelt in den Einfuhrländern zu verbessern. Hingegen könnte die Schweiz durch die im Rotterdamer Übereinkommen vorgesehene „Technical Assistance“ einen Beitrag zur Durchsetzung existierender Regulierungen in Entwicklungs- und Schwellenländern leisten. Denn eines der grössten Probleme, gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern, ist in Bezug auf den Schutz von Mensch und Umwelt der illegale Handel von nicht zugelassenen Industriechemikalien und Pflanzenschutzmittel. Dieses Problem wird aber durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme in keiner Weise adressiert.

scienceindustries hat ihre Position sowie Hintergrund und Fakte im Fact Sheet Ausfuhrstopp für in der Schweiz verbotene Pestizide – Anpassung der ChemPICV (SR 814.82) (PDF) dargelegt.


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