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Publikationen - Positionspapiere

Positionspapier zu Neonicotinoiden

Mit der Entscheidung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), die Verwendung von Neonicotinoiden auf Gewächshaus-Kulturen zu beschränken, sind die Behörden innert weniger Stunden dem EU-Beschluss gefolgt. Die Schweizer Landwirtschaft ist damit unnötigen Risiken ausgesetzt.

29.05.2018

Vor allem jene Landwirte, die nicht blühende und damit für Bestäuber nicht attraktive Kulturen wie die Rübe anbauen, werden durch diesen Entscheid schwere Konsequenzen zu tragen haben. Dabei belegen Studien eine ausreichende Sicherheit für Bestäuber. Die Industriegruppe Agrar ist weiterhin davon überzeugt, dass die Beschränkungen nicht gerechtfertigt sind, da Neonicotinoide bei sachgerechter Verwendung sicher sind. Selbst nach den extrem konservativen Beurteilungskriterien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA wurden in den jüngsten Berichten zur Bewertung des Risikos für Bienen bei zahlreiche Anwendungen von Neonicotinoiden keine hohen Risiken festgestellt.

Massive Schäden für Zuckerrübenproduzenten

Da durch den Entscheid des BLW nun auch die Beizung der Zuckerrüben nicht mehr möglich ist, werden die Zuckerrübenproduzenten mit massiven Problemen und steigenden Kosten zu kämpfen haben. Auch die Beizung gegen virusübertragende Blattläuse im Getreide und die sehr wirksame Beizung von Gemüsesaatgut fällt mit diesem Verbot weg. Für manche Pflanzenarten werden die Landwirte auf andere, weniger wirksame Stoffe aus der Klasse der Neonicotinoide zurückgreifen, die im Gegenzug in höheren Mengen eingesetzt werden müssen. Ebenfalls befürchten die Experten der Industriegruppe Agrar, dass viele Stoffe, die vor 60 Jahren verwendet wurden, wieder zur Anwendung kommen. Diese sind womöglich schädlicher für die Umwelt und Insektenvielfalt als die heutigen, nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickelten Produkte.

Warum sind Neonicotinoide so wichtig?

Neonicotinoide sind eine wichtige und breite Klasse von Pflanzenschutzmitteln, die erfolgreich seit den frühen 1990er Jahren zur Kontrolle von Schadinsekten in verschiedenen Kulturen verwendet werden. Neonicotinoide sind in der Schweiz seit 1997 zugelassen. Sie durften bis anhin für die Beizung des Saatguts von Rüben, Raps, Mais, Getreide, Zwiebeln, Kohl, Lauch und Salat verwendet werden. Mit Neonicotinoiden gebeiztes Zuckerrüben-Saatgut wird auf ca. 95% der gesamten Zuckerrübenfläche der Schweiz angewendet.

Die Bienen leisten einen zentralen Beitrag zur Bestäubung von Wild- und Nutzpflanzen in gesunden Ökosystemen. Die Industriegruppe Agrar engagiert sich gerade deshalb für den verantwortlichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Entwicklung von Produkten, die Bienen nicht gefährden.


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