Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences
Übersicht und Position zu den Beziehungen zur EU

Dossiers - Beziehungen zur EU

Übersicht und Position zu den Beziehungen zur EU

Die Industrien Chemie Pharma Life Sciences haben aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung ein vitales Interesse an der Bewahrung der bilateralen Abkommen mit der EU. Aus der Perspektive der forschungsintensiven, exportabhängigen chemisch-pharmazeutischen Industrie sind die bilateralen Abkommen mit der EU ein wichtiger Standortfaktor ohne Aussicht auf eine gleichwertige Alternative.

22.12.2022

Die klassischen Marktzugangsabkommen (Bilaterale I) zwischen der Schweiz und der EU sind sowohl aus branchenspezifischer als auch aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive äussert bedeutend. Zwei Studien im Auftrag des SECO aus dem Jahr 2015[1] belegen, dass infolge eines Wegfalls der Bilateralen I das schweizerische Bruttoinlandprodukt (BIP) im Jahr 2035 um 4,9% bzw. 7,1% tiefer liegen würde als bei einer Fortsetzung dieser Verträge. Dies entspricht einer kumulierten BIP-Einbusse bis 2035 von 460 bis 630 Mrd. CHF oder etwa einem damaligen Jahreseinkommen der Schweizer Volkswirtschaft; verursacht durch ein geringeres Arbeitsangebot, höhere Kosten für die Rekrutierung von Arbeitskräften, neue Handelsbarrieren und einen eingeschränkten Marktzugang.

Die chemisch-pharmazeutische Industrie ist mit einem Exportanteil von 45% die grösste Exportindustrie der Schweiz und damit ein wesentlicher Eckpfeiler deren Wirtschaft. Mit einem Anteil von 47.8% an den Gesamtexporten und einem Anteil von 78.5% an den Gesamtimporten der Chemie Pharma Life Sciences Industrien ist die EU der wichtigste Handelspartner. Die Bilateralen Abkommen sind eine Voraussetzung für den geregelten Zugang zum EU-Binnenmarkt und damit ein wichtiger Standortfaktor für internationale Unternehmen in der Schweiz. Nebst dem Freihandelsabkommen von 1972, welches u.a. Zölle und mengenmässige Beschränkungen sowie Massnahmen mit gleicher Wirkung auf Industrieprodukte verbietet, kommt insbesondere den Verträgen über die technischen Handelshemmnisse, die Personenfreizügigkeit und die Forschung im operativen Geschäft eine zentrale Bedeutung zu.

Die nachfolgende Analyse der bestehenden bilateralen Abkommen (vgl. detaillierte Auflistung im Anhang) der Schweiz mit der Europäischen Union zeigt den wirtschaftlichen Kerngehalt der bedeutendsten Abkommen aus Sicht der Industrien Chemie Pharma Life Sciences.

1. Wichtigste Ergebnisse zu den Bilateralen I

1.1 Personenfreizügigkeit

Dank den Bilateralen I können Arbeitnehmende aus der Schweiz im EU-Raum eine Stelle annehmen und umgekehrt, was gerade für die forschende chemisch-pharmazeutische Industrie mit hochspezialisierten Arbeitskräften wichtig ist. Allein die zehn grössten Unternehmen der Branche beschäftigen rund 101'000 Personen (31%) im europäischen Raum. Eine möglichst unbürokratische Allokation der bestgeeigneten Arbeitskräfte am richtigen Ort erleichtert die Forschungs- und Geschäftstätigkeit wesentlich. Dass die Schweiz hier gut positioniert ist, haben die vergangenen Jahre gezeigt: Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) hat nicht zu einer Verdrängung der hiesigen Arbeitskräfte geführt.

Der Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften und an weniger qualifiziertem Personal kann unter anderem wegen der demografischen Entwicklung im Inland allein nicht gedeckt werden. Die Personenfreizügigkeit erleichtert die Mobilität der Arbeitskräfte und verbessert die Chancen, in Europa geeignetes Personal zu rekrutieren und so den Standort Schweiz im internationalen Wettbewerb um Talente besser zu positionieren. Umgekehrt ermöglicht das FZA Schweizer Unternehmen, ihre Arbeitnehmer leichter in die EU zu entsenden. Schweizerinnen und Schweizer erhalten einen ungehinderten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt.

1.2 Technische Handelshemmnisse

Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) ermöglicht den Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie die Sicherstellung eines raschen Marktzugangs und vermindert aufgrund von Inspektionsanerkennungen den administrativen Aufwand – ein Wegfallen, aber auch bereits ein Einfrieren dieses Abkommens würde einen erheblichen Mehraufwand für die Unternehmen bedeuten. Aus Sicht von scienceindustries sind beim Import praktisch alle Kapitel und beim Export insbesondere folgende Kapitel im ersten Anhang des Abkommens von Bedeutung:

  • 4 (Medizinprodukte): Die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU (InstA) stellt die Medizintechnikindustrie vor die zeitlich dringende Frage, ob das Mutual Recognition Agreement (MRA) rechtzeitig nachgeführt sein wird.
  • 14 (Good Laboratory Practice GLP - gegenseitige Anerkennung der GLP-Überwachung): Basiert auf den OECD Guidelines.
  • 15 (Good Manufactoring Practice GMP - Zertifizierung von Chargen, gegenseitige Anerkennung der GMP-Kontrollen): Das Abkommen erlaubt es insbesondere, die Chargenfreigabe durch eine qualifizierte Person entweder in der EU oder in der Schweiz vorzunehmen, da die entsprechenden Dokumente gegenseitig anerkannt werden. Überdies werden die Ergebnisse der GMP-Kontrollen gegenseitig anerkannt, sodass keine Duplizierung der Kontrollen nötig ist.
  • 16 (Bauprodukte)
  • 18 (Biozid-Produkte)
  • 20 (Explosivstoffe für zivile Zwecke).

Bei einem Wegfall des Abkommens ist mit zusätzlichen Kosten für die Zertifizierung von Anlagen und Produktchargen zu rechnen. Die Kosten dieser Duplizierung werden auf ca. CHF 500 Mio. pro Jahr geschätzt, was ungefähr einem Prozent der betroffenen Exporte entspricht.

1.3 Forschungszusammenarbeit

Die EU-Forschungsrahmenprogramme sind nach dem Schweizerischen Nationalfonds die wichtigste öffentliche Förderquelle für die Forschung und Entwicklung in der Schweiz. Jahr für Jahr werden etwa 600 neue Schweizer Projektbeteiligungen bewilligt. Hauptempfänger der Fördermittel in der Schweiz sind der ETH-Bereich und die kantonalen Universitäten, aber auch Fachhochschulen, Unternehmen und Non-Profit-Organisationen erhalten europäische Fördermittel.

Für verschiedene Mitgliedsunternehmen von scienceindustries sind die Programmpunkte von «Horizon Europe» eine sehr relevante Quelle bei der Erarbeitung neuer Technologien sowie bei der Entwicklung neuer Produkte und neuer Anwendungen für bestehende Produkte. Darüber hinaus sind sie wichtig für den Zugang zu den wissenschaftlichen Netzwerken. Aufgrund der Komplexität der Wissenschaft werden grosse Entwicklungen und Innovationen fast immer in internationalen Netzwerken von führenden Forschungsinstituten und Unternehmen erarbeitet.

Eine Umfrage des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zeigt, dass viele Schweizer Forschende und Unternehmen unter der fehlenden Vollassoziierung am Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe leiden. Über ein Drittel der Umfrageteilnehmer belegt mit konkreten Beispielen diese negativen Konsequenzen. Mehr als die Hälfte stellt eine Verschlechterung der Situation im Vergleich zum Vorgängerprogramm fest, wo die Schweiz vollassoziiert war. Im Bereich Forschung und Innovation braucht es eine Diversifizierungsstrategie: Die Assoziation der Schweiz an Horizon Europe bleibt das oberste Ziel. Gleichzeitig muss der Bund konkrete Vorschläge für Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen für den Fall einer Nichtassoziation vorlegen.

1.4 Luftverkehrsabkommen

Zahlreiche Mitgliedsunternehmen versenden mehr als 50 % ihrer Frachtsendungen auf dem Luftweg und sind auf gute Luftverkehrsverbindungen ab der Schweiz angewiesen.

Im Bereich Luftfrachtsicherheit ist in der Schweiz das «Known Consignor» des BAZL in Kraft, das der EU-Verordnung 300/2008 und der Richtlinie EU/185/2010 entspricht. Bei einem Wegfall des Abkommens ist mit der Nicht-Weiteranerkennung dieses „Bekannter Versender-Verfahrens“ der Schweiz zu rechnen, was zusätzliche Sicherheitschecks beim Umladen in EU-Flughäfen vor dem Weiterverlad nach Übersee nötig machen und die Sicherheitskosten für jede Luftfrachtsendung erhöhen würde sowie Verzögerungen zur Folge hätte.

Zudem könnten die USA das «Regulated Agent-Concept» der TSA (Transportation Security Administration) nicht mehr anwenden, da dieses auf der Zusammenarbeit EU/CH basiert. Damit würden sich die Kosten für Flugfrachtsendungen nach USA erhöhen.

[1]SECO: Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I


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