
Services - Pharma-Kooperations-Kodex
Offenlegungspflicht seit 2016
15.08.2022
Transparenz ist die Voraussetzung zur Vertrauensbildung gegenüber der Öffentlichkeit sowie den Patientinnen und Patienten. Deshalb legt die pharmazeutische Industrie Europas die geldwerten Zuwendungen zwischen der Pharmaindustrie und den Akteuren im Gesundheitswesen offen.
Am 24. Juni 2013 verabschiedete die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) ihren neuen Offenlegungskodex (EFPIA Disclosure Code). Gestützt darauf erarbeitete scienceindustries als zuständiger Mitgliedverband von EFPIA in der Schweiz den Pharma-Kooperations-Kodex (PKK), der per Januar 2014 in Kraft getreten ist. Die Partnerverbände Intergenerika, Interpharma und vips haben dem PKK ebenso zugestimmt.
Wozu haben sich die Unterzeichnerfirmen des PKK verpflichtet?
Seit 2016 legen die Unterzeichnerfirmen auf ihren Webseiten alljährlich und öffentlich zugänglich die geldwerten Leistungen offen, welche sie im Vorjahr Fachpersonen (v.a. Ärzten und Apothekern) sowie Gesundheitsversorgungs-Organisationen (v.a. Spitälern und Forschungsinstituten) gewährt haben.
Welche Leistungen werden offengelegt?
Geldwerte Leistungen im Sinne des PKK sind direkt oder indirekt gewährte Abgeltungen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Humanmedizin. Offengelegt werden Abgeltungen u.a. für Beratungs- und Dienstleistungen, finanzielle Unterstützungen von Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich sowie Kostenbeiträge für die Teilnahme von Fachpersonen an Veranstaltungen.
Nur wenige geldwerte Leistungen sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen, wie:
- handelsübliche Abgeltungen für Fachpersonen bei der Bestellung und Lieferung von Arzneimitteln sowie Kooperationen im Zusammenhang mit Übernahme von Logistikaufwand
- unentgeltliche Abgabe von Arzneimittelmustern an Fachpersonen im Rahmen behördlicher Empfehlungen
- Informations- und Ausbildungsmaterialien von bescheidenem Wert
- Bezahlung von Mahlzeiten (inkl. Getränke)
Wie erfolgt die Offenlegung?
Um eine weitgehende Transparenz zu erreichen, soll die Offenlegung individuell – d.h. unter persönlicher Nennung der Empfänger – erfolgen. Dies bedingt die Einwilligung der betroffenen Personen oder Organisationen in die Offenlegung. Dazu sollen die Zusammenarbeitsverträge zwischen den Firmen und diesen Fachpersonen und -organisationen eine Einwilligungsklause enthalten. Verweigert eine Person oder Organisation die Einwilligung, so dürfen die Zuwendungen nicht namentlich bezeichnet offengelegt werden.
Offenlegung im Jahr 2022
Die Unterzeichnerfirmen des PKK haben im Zusammenhang mit den im Jahr 2021 erbrachten Kooperationszuwendungen folgende Summen offengelegt:
- CHF 6.4 Millionen an Fachpersonen
- CHF 106.1 Millionen an Organisationen
- CHF 81.6 Millionen für Forschung & Entwicklung
- Total rund CHF 194.1 Millionen
Die Kooperationszuwendungen an Fachpersonen blieben im 2021 auf vergleichbarem Niveau mit dem Vorjahr. Der Effekt der Corona-Pandemie scheint auch im 2021 weiterzubestehen. Es ist eine Verlagerung der direkten Unterstützung der Fachpersonen hin zu Gesundheitsversorgungs-Organisationen festzustellen. Die Kooperationszuwendungen an Gesundheitsversorgungs-Organisationen sind entsprechend um mehr als CHF 10 Millionen auf gut CHF 106 Millionen angestiegen. Die Zuwendungen für Forschung & Entwicklung nahmen im vergangenen Jahr leicht ab. Wie in früheren Jahren schon erwähnt, schwanken die Zuwendungen der einzelnen Unternehmen von Jahr zu Jahr erheblich, was sich durch wechselnd intensive Aktivitäten mitunter im Bereich der klinischen Forschung erklärt.
Hier finden Sie die Kennzahlen der Offenlegung in der Schweiz aufgeschlüsselt über die einzelnen Unterzeichnerfirmen des PKK der letzten drei Jahre:
Der unter individueller Nennung der Empfänger offengelegte Anteil der Zuwendungen hat sich erneut erhöht. Im Durchschnitt resultierte bei den Fachpersonen eine Einwilligungsrate von 90.4% (im Median 97.3%). Damit ist anzuerkennen, dass die Hälfte der PKK-Unterzeichnerfirmen Consent Rates von 97.3% oder höher vorweist. Die Einwilligungsrate bei den Fachorganisationen nahm ebenfalls wieder zu und beträgt 96.0%. Der Median kam hier erneut bei 100% zu liegen, womit mindestens die Hälfte der PKK-Unterzeichnerfirmen hier Einwilligungsraten von 100% ausweist. Diese Durchschnittswerte wurden auf der Grundlage der individuell offengelegten Anzahl Empfänger im Verhältnis zu sämtlichen Empfängern ermittelt. Werden die Einwilligungsraten auf die offengelegten Summen bezogen, dann fallen diese wie im Vorjahr im Schnitt etwas tiefer aus.
Folgende Unternehmen haben Einwilligungsraten bezogen auf die Fachpersonen von weniger als 80% erreicht:
- ALK Abello
- Astellas
- CNX Therapeutics Ltd. & Sunovion (Medius)
- Fresenius
- Grünenthal
- Ipsen Pharma GmbH
- Mitsubishi Tanabe
- Organon
- Pierre Fabre
- Vifor Pharma
Festzuhalten ist, dass die grosse Mehrheit der Firmen ihre individuellen Offenlegungsraten auf hohem Niveau gehalten hat oder klar verbessern konnte, was angesichts des damit verbundenen Aufwands erfreulich ist. Wenige Firmen haben Einwilligungsraten bezogen auf die Fachpersonen von weniger als 80% erreicht. Unter den oben aufgeführten Firmen sind drei Unternehmen, welche die Offenlegung zum ersten Mal durchgeführt haben. Die Erfahrung zeigt, dass im Einführungsjahr zuweilen geringere Einwilligungsraten erzielt werden können, als in den Folgejahren. Obenstehende Liste soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Einwilligungsrate bezogen auf die gesamte Kooperationssumme über alle PKK-Unterzeichnerfirmen insgesamt klar angehoben werden konnte, weil einige grosse Unternehmen hier beachtliche Fortschritte erzielt haben.
Das Kodex-Sekretariat führt mit den gelisteten Unternehmen individuelle Gespräche, um diese in der Anhebung ihrer Einwilligungsraten zu unterstützen und damit die seit Anbeginn positive Entwicklung der Transparenzinitiative weiter zu stärken.
*Der guten Ordnung halber ist festzuhalten, dass bei diesen Durchschnittswerten eine von 68 PKK-Unterzeichnerfirmen ausgeklammert wurde. Diese hat erstmals Zuwendungen an Fachpersonen in der Höhe von insgesamt CHF 3'300 ausgewiesen, welche leider nicht individuell offengelegt wurden. Im Verhältnis zu CHF 6.4 Millionen Kooperationszuwendungen an Fachpersonen ist diese Summe vernachlässigbar klein, weshalb diese Einwilligungsrate in der Ermittlung der Durchschnittswerte nicht miteinbezogen wurde, weil ansonsten ein verzerrtes Bild entsteht.
Weiterführende Informationen zum Thema:
- EFPIA: Responsible Transparency - Relationships & codes
- Verband Forschender Arzneimittelhersteller in Deutschland: Transparenz schafft Vertrauen
- Pharmig: Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
- Schweizerische Ärztezeitung: Neue Verhaltensregeln für die Pharmaunternehmen (Dr. Dieter Grauer, 2014) / Offenlegung geldwerter Leistungen durch die Pharmaindustrie (Jürg Granwehr, 2016)
Dokumente zum Download (PDF):

Newsletter anmelden
