Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences

Dossiers - Klima- und Energiepolitik

FAQ zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

03.11.2023

Vor dem Hintergrund des «EU Green Deal» soll in der EU ein Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt werden. Dieser CO₂-Grenzausgleichsmechanismus wird künftig bestimmte, ausserhalb der EU produzierte Güter bei der Einfuhr in die EU mit einem Preisaufschlag belegen. Der Schweizer Emissionshandel (CH EHS) ist seit 2020 mit dem EU EHS verknüpft, weshalb die bisherigen Gratiszertifikate abgeschafft und das CH EHS verschärft werden sollen. Gleichzeitig ist die EHS-Verknüpfung Voraussetzung dafür, dass Waren mit nicht-präferenziellem Ursprung Schweiz (gemäss EU-Regeln) von EU-CBAM ausgenommen sind. Im Parlament wurden deshalb diverse Vorstösse eingereicht, welche die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus der Schweiz gegenüber Drittstaaten (CH-CBAM) fordern. scienceindustries beurteilt CO2-Grenzausgleichsmassnahmen, wie im Rahmen des EU Green Deal angedacht, äusserst kritisch in Bezug auf deren WTO-Komptabilität und Praktikabilität. Zudem besteht je nach Ausgestaltung solcher Massnahmen die Gefahr, dass damit auf internationaler Ebene ähnliche Zölle erhoben werden und damit den Protektionismus verstärken und handelspolitischen Gegenmassnahmen Vorschub leisten. Der Weg zu einer emissionsarmen Industrie muss mit anderen Mitteln (z.B. Zielvereinbarungen) erreicht werden.

  • Mit dem Green Deal will die EU das ehrgeizige Ziel erreichen, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren und bis 2050 ein klimaneutraler Kontinent zu werden. In der Schweiz unterstützen die Mitglieder von scienceindustries das vom Bund proklamierte Netto-Null Ziel 2050 für Treibhausgasemissionen als grundsätzliche Zielausrichtung und leisten bereits heute einen signifikanten Reduktionsbeitrag, ob durch Prozessoptimierungen oder Zielvereinbarungen.
  • Als Teil der Bemühungen des EU Green Deals ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) laut Kommission eine Klimaschutzmassnahme. Diese soll das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen verhindern und die ehrgeizigeren Ambitionen der EU beim Klimaschutz unterstützen, die wegfallenden kostenlosen Emissionsrechte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystem (EU EHS) ausgleichen und gleichzeitig die WTO-Kompatibilität gewährleisten soll.
  • Bestimmte, ausserhalb der EU produzierte Güter (Bereiche Eisen und Stahl, Aluminium, Dünger, Zement, Elektrizität, Salpetersäure, Kaliumnitrat, Ammoniak, Wasserstoff und z.T. nachgelagerte Güter aus Aluminium, Eisen und Stahl) werden künftig bei der Einfuhr in die EU mit einem CO₂-Preisaufschlag belegt.
  • Der Schweizer Emissionshandel (CH EHS) ist seit 2020 mit dem EU EHS verknüpft. Entsprechend werden auch in der Schweiz die klimapolitischen Rahmenbedingungen im EHS verschärft. Gleichzeitig ist die EHS-Verknüpfung Voraussetzung dafür, dass die oben genannten Waren mit nicht-präferenziellem Ursprung Schweiz (gemäss EU-Regeln) von EU-CBAM ausgenommen sind.
  • Verschiedene, im Parlament eingereichte Vorstösse (21.432, 22.451, 21.3602), fordern die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus der Schweiz gegenüber Drittstaaten (CH-CBAM), um die Äquivalenz mit den EU-Massnahmen aufrecht erhalten zu können.

scienceindustries ist es ein Anliegen, die diesbezüglichen Diskussionen mit Fakten und Zahlen zum internationalen Umfeld, zum Verhältnis der Schweiz zum EU-EHS/CBAM, zur Positionierung in der Klima- und Energiepolitik, zu den Treibhausgasemissionen der Schweiz sowie zu Auswirkungen von und Alternativen zu CBAM zu unterstützen.


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