Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences
Umsetzung zweites Kostendämpfungspaket: Massnahmen Medikamentenpreise

Dossiers - Reformen im Gesundheitswesen

Umsetzung zweites Kostendämpfungspaket: Massnahmen Medikamentenpreise

08.09.2026

scienceindustries fordert, die Umsetzung der Verordnungsänderungen mindestens im Hinblick auf die Einführung der Kostenfolgemodelle zu sistieren und die Vorlage im Lichte der veränderten internationalen Rahmenbedingungen grundlegend zu überarbeiten. Die Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat sind dieser Position gefolgt und haben sich gegen eine vorschnelle Umsetzung der KVV-Revision im Arzneimittelbereich ausgesprochen. Die ausstehenden Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Life Sciences Standort» müssen berücksichtigt werden. Patientenzugang, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität sind dabei gleichwertig zu berücksichtigen.

Ausgangslage

Die neue Krankenversicherungsverordnung (KVV) legt zentrale Bestimmungen zur Umsetzung des zweiten Kostendämpfungspakets fest. Die Verordnungsänderungen, welche durch den Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt worden sind, betreffen insbesondere die Anwendung von Kostenfolgemodellen, die Preisbildung von Arzneimitteln sowie Regelungen zum Zugang zu innovativen Therapien ab dem Zeitpunkt der Zulassung.

Seit der parlamentarischen Verabschiedung des Kostendämpfungspakets im Frühjahr 2025 hat sich die internationale Ausgangslage erheblich verändert. Neue Referenzpreisregelungen in wichtigen Schlüsselmärkten, allen voran in den USA, erhöhen den Druck auf kleinere Länder wie die Schweiz. Preise in kleinen Märkten können zunehmend direkte Auswirkungen auf die Preisbildung in grossen Absatzmärkten haben. Dadurch steigt das Risiko, dass innovative Medikamente in der Schweiz später eingeführt oder gar nicht verfügbar gemacht werden.

Parlamentarische Beratung

scienceindustries hat sich an die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des National- und des Ständerats (SGK-N und SGK-S) gewandt und davor gewarnt, die umstrittenen Elemente der KVV-/KLV-Revision vor Vorliegen der Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Life Sciences Standort» vorschnell umzusetzen. Sie forderte, die weiteren Entscheide zur Preisbildung und Vergütung innovativer Arzneimittel auf Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu treffen und die veränderten internationalen Rahmenbedingungen, insbesondere die Auswirkungen der US-Referenzpreisregelungen, angemessen zu berücksichtigen.

Die Beratungen zeigen die Bedeutung des Anliegens auf. Sowohl die SGK-N als auch die SGK-S ersuchen den Bundesrat, mit einem Grossteil der Verordnungsänderungen im Arzneimittelbereich zuzuwarten. Entsprechend empfiehlt die SGK-S einstimmig, die Verabschiedung der Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Mengenrabatte und weiterer Massnahmen bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Arbeitsgruppe «Life Sciences Standort» zurückzustellen. Auch die SGK-N hat sich deutlich für eine Rückstellung der Vorlage ausgesprochen. Beide Kommissionen anerkennen damit, dass der veränderte internationale Kontext bei der weiteren Ausgestaltung der Arzneimittelregulierung berücksichtigt werden muss.

Forderungen scienceindustries

scienceindustries begrüsst die Empfehlungen der beiden Kommissionen. Wie bereits in der Vernehmlassungsantwort zur KVV-/KLV-Revision festgehalten, müssen die ausstehenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe «Life Sciences Standort» nun in die weitere Überarbeitung der KVV/KLV einfliessen und den Kommissionen erneut vorgelegt werden. Die Umsetzung der Verordnungsänderungen ist daher mindestens im Hinblick auf die Einführung der Kostenfolgemodelle zu sistieren. Die regulatorischen Grundlagen sollen im Lichte der veränderten internationalen Rahmenbedingungen sowie der Entwicklungen innovativer Therapien neu bewertet und die Vorlage anschliessend grundlegend überarbeitet werden. Dabei müssen Patientenzugang, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität gewahrt werden. Gleichzeitig sollte die Umsetzung der differenzierten WZW-Prüfung für Generika und andere kostengünstige, nicht mehr patentgeschützte Arzneimittel unabhängig davon vorangetrieben werden, um die Versorgungssicherheit zu stärken.

Vor diesem Hintergrund ist eine isolierte nationale Weiterentwicklung der Preisregulierung für Arzneimittel nicht sachgerecht. Die vorliegende Revision greift die veränderten Realitäten aus Sicht von scienceindustries nicht ausreichend auf. Bereits heute zeigt sich, dass Patientinnen und Patienten in der Schweiz häufig später Zugang zu neuen Therapien erhalten als in vergleichbaren europäischen Ländern. Die vorgesehenen Kostenfolgemodelle sowie weitere komplexe Preis- und Vergütungsmechanismen bergen das Risiko, diese Situation weiter zu verschärfen. scienceindustries fordert deshalb eine kohärente Weiterentwicklung der Preisbildung und Vergütung, die den raschen Zugang zu Innovationen ermöglicht und gleichzeitig die Versorgungssicherheit sowie die Attraktivität des Schweizer Life Sciences Standorts sicherstellt.

Bereits heute zeigt sich, dass Patientinnen und Patienten in der Schweiz häufig später Zugang zu neuen Therapien erhalten als in vergleichbaren europäischen Ländern. Die Situation verschärft sich zunehmend durch die geopolitische Lage und die neuen internationalen Preisreferenzsysteme. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Industrie falsch, die Massnahmen ohne neue Gesamteinschätzung sofort umzusetzen. Ein Marschhalt ist notwendig, um auf Basis aktualisierter Analysen und der internationalen Rahmenbedingungen neue Lösungsansätzen zu erarbeiten zudem soll die Empfehlung der Arbeitsgruppe Life Science abgewartet werden.

scienceindustries fordert, dass die Kostenfolgemodelle, Preisbildungsmechanismen sowie die Zugangsmöglichkeiten für innovativen Therapien neu eingeschätzt werden. Nur so können Patientenzugang, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität gesichert werden. Ein voreiliges Vorantreiben ohne Berücksichtigung dieser Faktoren würde ein falsches Signal an die internationalen Märkte senden, den führenden Life Science Standort Schweiz gefährden und die Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen.

Überprüfung der WZW-Kriterien

scienceindustries lehnt einen Vorrang der Kostengünstigkeit bei der heute im Arzneimittelbereich schon regelmässig durchgeführten Überprüfung der WZW-Kriterien entschieden ab. Der Bundesrat könnte damit ohne Einbezug des Parlaments sämtliche Regeln für die WZW-Überprüfung einseitig anpassen. Diese Änderungen würden dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen willkürlich weiten Ermessensspielraum zusprechen, welcher faktisch zu einem Billigstprinzip bei allenfalls gar jährlichen WZW-Überprüfungen führen könnte. Die heute schon mangelnde Planbarkeit und Rechtssicherheit würden weiter untergraben, womit die Versorgungssituation mit Arzneimitteln weiter gefährdet wäre.

Der Bundesrat kann neu im Rahmen der WZW-Überprüfung die Häufigkeit der einzelnen Kriterien je nach Art der Leistung differenziert festlegen. Auch kann er künftig einzelne Kriterien isoliert überprüfen. Damit erhält er erweiterte Kompetenzen mit potenziell weitreichenden Auswirkungen. Entscheidend wird daher sein, wie die neue Regelung konkret umgesetzt wird. scienceindustries fordert klare Leitlinien und eine nachvollziehbare Praxisanwendung, um sicherzustellen, dass Versorgungssicherheit, Innovation und medizinischer Fortschritt nicht weiter unter Druck geraten.

Preismodelle sinnvoll nutzen – ohne neue Hürden

Der Bundesrat will unter anderem einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen Arzneimitteln sicherstellen. Dazu soll die bereits bestehende Praxis von Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen, sogenannte Preismodelle, auf Gesetzesstufe gefestigt werden. Pharmaunternehmen erstatten bei der Umsetzung von Preismodellen einen Teil des Preises oder der entstehenden Kosten an die Versicherer zurück. In bestimmten Fällen kann der rasche und möglichst kostengünstige Zugang zu überlebenswichtigen, hochpreisigen Arzneimitteln nur gewährleistet werden, wenn vertrauliche Preismodelle umgesetzt werden. Deshalb soll nun auch in der Schweiz die Umsetzung solcher Modelle ermöglicht werden.

Die Einführung vertraulicher Preismodelle wurde vom Parlament gutgeheissen. Künftig kann der Bundesrat vorsehen, dass Angaben zur Höhe, Berechnung oder Modalitäten von Rückerstattungen nicht veröffentlicht werden müssen – auch nicht im Rahmen des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) oder entsprechender kantonaler Regelungen. Diese Möglichkeit entspricht einem wichtigen Anliegen der Industrie.

Entscheidend wird nun die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung sein. Damit die angestrebte Beschleunigung des Patientenzugangs tatsächlich erreicht wird, braucht es klare Prozesse, effiziente Verhandlungen und eine verlässliche Handhabung durch die Behörden. Nur wenn Preismodelle nicht zu zusätzlicher Komplexität oder Verzögerung führen, können sie ihre Wirkung entfalten. scienceindustries erwartet vom Bundesrat und vom BAG, dass sie das Potenzial dieser Instrumente entschlossen nutzen, ohne neue bürokratische Hürden zu schaffen, und so zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgung mit innovativen Arzneimitteln beitragen.

Beschlossene Kostenfolgemodelle sind schmerzhaft

Neu wurde mit Art. 52e KVG eine gesetzliche Grundlage für Mengenrabatte bei Arzneimitteln mit grossem Marktvolumen geschaffen. Trotz Kritik aus der Industrie wurde diese Regelung verabschiedet. Immerhin konnten im parlamentarischen Prozess produktspezifische Faktoren wie die Zahl der Indikationen oder die Verfügbarkeit von Wirkstoffen berücksichtigt werden.

Ein neuer Artikel im KVG ermöglicht unter bestimmten Bedingungen eine vorläufige Vergütung von Arzneimitteln ab dem Tag ihrer Swissmedic-Zulassung. Damit könnte der Zugang zu innovativen Medikamenten schneller erfolgen.

Die Versorgungsrisiken bleiben bestehen

Mit dem zweiten Kostendämpfungspaket wurden nahezu sämtliche Einsparungen im Gesundheitswesen über Massnahmen im Bereich der Arzneimittel erzielt. Die Pharmaindustrie soll damit erneut einen wesentlichen Beitrag zur Dämpfung der Gesundheitskosten – etwa über die Einführung von Kostenfolgemodellen, die grosse Einsparungen erbringen. Zugleich wurden viele ursprünglich vorgesehene Massnahmen, welche andere Bereich der Gesundheitsversorgung betroffen hätten, im parlamentarischen Prozess gestrichen oder abgeschwächt.

Aus Sicht der Industrie bleibt das Paket in der Gesamtwirkung unausgewogen: Während der Beitrag zur Kostensenkung klar zu Lasten der forschenden Unternehmen geht, sind die im Gesetz vorgesehenen Verbesserungen beim Patientenzugang zu innovativen Medikamenten bisher nicht ausreichend konkretisiert. Der Zugang zu innovativen Therapien verschlechtert sich gemäss Branchenbeobachtungen tendenziell weiter, was die Versorgungssicherheit unter Druck setzt.


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