Am 6. September 2017 verabschiedete der Bundesrat den «Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln». Die Pflanzenschutzindustrie unterstützt sinnvolle Massnahmen, die sich an die effektiven Risiken orientieren und stellt Forderungen zur Ergänzung und Vervollständigung des nationalen Aktionsplans.
Der seitens des Bundesrates vorgelegte nationale Aktionsplan Pflanzenschutz enthält aus Sicht der Industrie neben sinnvollen Massnahmen auch solche, die zu überprüfen oder abzulehnen sind. Für die Pflanzenschutzindustrie müssen sämtliche Massnahmen risikobasiert sowie verhältnismässig sein und für die lokale Produktion von Nahrungsmitteln unterstützend wirken. Zudem ist wichtig, dass sich der Aktionsplan an internationalen Standards orientiert, so etwa bei der Risikobeurteilung oder der Beurteilung einer Belastung der Schweizer Gewässer.
Die Schweizer Agrarindustrie kritisiert, dass der gesamte Aktionsplan den Nutzen des Pflanzenschutzes nicht genügend berücksichtigt. Der Plan müsste darlegen, wie regulatorische Rahmenbedingungen zu gestalten sind, um die notwendige Wirkstoffvielfalt für unsere Landwirtschaft zu erhalten: Ohne diese entsprechende Auswahl droht Resistenzbildung.
Auch Zielkonflikte werden oft ausgeblendet. Dem Ziel einer ressourceneffizienten Produktion ist Rechnung zu tragen: So führt zum Beispiel eine zu weitgehende Extensivierung zu geringerer Flächenproduktivität, bei der die Emissionen von Treibhausgasen je Ertragseinheit steigen. Auch die zusätzliche Mechanisierung beim Verzicht auf Pflanzenschutzmittel bedeuten Mehrkosten für die Landwirte bei gleichzeitiger Verschlechterung der Energie- wie CO2-Bilanz im Anbau.
Zahlreiche eingereichte Fragen und Vorstösse seitens des Parlamentes thematisieren den Verbesserungsbedarf und auch die Art und Weise, wie der Plan erstellt wurde. Der Aktionsplan wurde ohne Einbezug des Parlamentes erstellt. Das ist weder ein demokratisches noch ein sachgerechtes Vorgehen. Auch inhaltlich gibt es Mängel: So wird der risikobasierte Ansatz nicht konsequent angewendet». Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln "mit besonderem Risikopotenzial" soll zum Beispiel um 30 Prozent reduziert werden. Die genauen Hintergründe dieser Zielformulierung sowie deren Effektivität bleiben allerdings noch unklar. Eine strukturierte Regulierungsfolgenabschätzung und eine Analyse der Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen auf die Risikoreduktion sowie auf die landwirtschaftliche Inlandsproduktivität sollen vor der Umsetzung des Aktionsplans vorliegen, fordert die Agrarindustrie.
Weitere Informationen:
- scienceindustries-Stellungnahme zum Aktionsplan Pflanzenschutz (Zusammenfassung Deutsch, Zusammenfassung Französisch, detaillierte Stellungnahme)
- Medienmitteilung vom 9. September 2017 «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel: Nutzen des Pflanzenschutzes stärker betonen und gute Praxis zum Schutz der Gewässer auf Betriebsebene fördern» (Deutsch, Französisch)
- agrar.scienceindustries.ch