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Gasversorgung: Notfallplan jetzt veröffentlichen

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Gasversorgung: Notfallplan jetzt veröffentlichen

15.11.2022

economiesuisse, GGS, IGEB, IG Erdgas, Swissmem und scienceindustries fordern eine zeitnahe Finalisierung und Veröffentlichung der Verordnungen für den Notfall einer Gasmangellage. Die Wirtschaft braucht mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Die Gasversorger und die Verbrauchenden müssen jetzt die genauen Rahmenbedingungen für den Fall einer Mangellage im kommenden Winter kennen, damit sie sich adäquat vorbereiten können.

Gas ist für die industrielle Produktion und für viele andere wirtschaftliche Aktivitäten in der Schweiz unverzichtbar. In einer Mangellage droht deshalb ein direkter Schaden in Form von Betriebsschliessungen und Arbeitsplatzverlusten: Während ein Teil der Betriebe notfalls mit reduzierter Energieversorgung weiterarbeiten kann, wird dies aus prozesstechnischen Gründen für viele andere Firmen nicht möglich sein. Auch indirekt drohen einschneidende Folgen. Versorgungskritische Güter wie Lebensmittel und Medikamente könnten im Zuge einer Gasmangellage beispielsweise knapp werden. Ein solches Szenario muss um jeden Preis verhindert werden. Die Wirtschaft ist bereits in Vorleistung gegangen: Viele Unternehmen mit Zweistoffanlagen haben schon im Sommer von Gas auf Heizöl umgestellt. Vor allem deshalb wurde das freiwillige Sparziel von minus 15 Prozent Gasverbrauch bisher gut erreicht. Die Energiespar-Allianz spielt bei der Sensibilisierung eine wichtige Rolle. Jetzt muss aber die Politik liefern.

Planungssicherheit für eine allfällige Gasmangellage erhöhen

Um trotzdem auf den Fall einer Gasmangellage vorbereitet zu sein, müssen die Schweizer Unternehmen auf der Angebots- und der Nachfrageseite jetzt möglichst genau wissen, welche Mechanismen und Spielregeln im Ernstfall greifen. Die Verordnungen dürfen nicht unter Verschluss gehalten werden. Nur so können sie sich ausreichend vorbereiten und dazu beitragen, dass die Massnahmen auch tatsächlich wirksam sind. Ebenso funktioniert die Selbsthilfe der Wirtschaft nur mit klaren Rahmenbedingungen: Über die private Plattform www.mangellage.ch können Unternehmen bereits jetzt Gaskontingente handeln, um den Fortbestand ihres Betriebs zumindest teilweise zu sichern. Dieses Flexibilitätsinstrument funktioniert jedoch besser, je früher die endgültigen Spielregeln der Kontingentierung klar sind.

Es braucht realitätsnahe Rahmenbedingungen

Für die Wirtschaft ist weiterhin zentral, dass die Notfallverordnungen des Bundes möglichst gut auf die unternehmerischen Realitäten in der Schweiz angepasst werden. Dies gilt nicht nur für die Industrie, sondern auch für den Dienstleistungssektor. Es sollen nicht die administrativ einfachsten, sondern die volkswirtschaftlich sinnvollsten Massnahmen gewählt werden. Firmen, die grundsätzlich gesund sind, dürfen nicht wegen unpassender Verbrauchsbeschränkungen oder Kontingentierungen an einer Mangellage zugrunde gehen. Auch sollen Firmen, die jetzt bereits einen Beitrag zu Gaseinsparungen leisten (zum Beispiel mittels Umstellung auf Heizöl), nicht durch die CO2-Gesetzgebung oder andere Vorschriften bestraft werden.

 

In diesem Zusammenhang verweisen wir erneut auf die Stellungnahme der Wirtschaft zu den Verordnungsentwürfen vom 22. September 2022.

 

Alexander Keberle, Mitglied der Geschäftsleitung economiesuisse: +41 79 530 61 67 oder alexander.keberle@economiesuisse.ch

Roger Ambort, Geschäftsführer GGS - Gruppe Grosser Stromkunden: +41 79 780 82 82 oder r.ambort@stromkunden.ch

Carla Hirschburger-Schuler, Geschäftsführerin IGEB - InteressenGemeinschaft Energieintensive Branchen: +41 44 266 99 27 oder carla.hirschburger@louma.ch

René Baggenstos, Geschäftsführer IG Erdgas: +41 79 210 10 67 oder rb@igerdgas.ch

Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor Swissmem: +41 78 659 17 72 oder j.kohl@swissmem.ch

Michael Matthes, Vizedirektor scienceindustries: +41 79 473 66 39 oder michael.matthes@scienceindustries.ch


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