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EFK-Bericht zeigt Reformbedarf bei Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

scienceindustries fordert verbindliche Fristen, effizientere Verfahren und messbare Verbesserungen vor einer erneuten deutlichen Erhöhung der Zulassungsgebühren.

13.10.2026

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) legt mit ihrem am 12. Oktober 2026 veröffentlichten 
Prüfbericht eine kritische Bestandsaufnahme des Schweizer Zulassungsverfahrens für 
Pflanzenschutzmittel vor: Zu komplexe Strukturen, zu viele Schnittstellen, fehlende Fristen und 
ungenügende digitale Prozesse. Von den zwischen 2018 und 2025 eingereichten über 1000 regulären 
Zulassungsgesuchen waren zum Zeitpunkt der Prüfung noch die Hälfte offen. Der EFK-Bericht bestätigt, 
was scienceindustries seit Jahren bemängelt: Der Zulassungsstau ist nicht nur eine Ressourcenfrage, 
sondern hauptsächlich auf strukturelle und prozessuale Defizite zurückzuführen. 

Ineffizienz auf Kosten der Firmen 

Besondere Relevanz erhält der Befund durch die vom Bundesrat am 25. September 2026 angekündigten 
Massnahmen zum Abbau des Zulassungsstaus. Neben zusätzlichen Ressourcen und 
Prozessverbesserungen ist ab 2028 eine deutliche Erhöhung der Zulassungsgebühren vorgesehen. Dies 
nur zwei Jahre nach Inkrafttreten der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung, mit der die Gebühren 
für Erstzulassungen bereits erheblich erhöht wurden. Was der EFK-Bericht nicht berücksichtigt: 
Gleichzeitig werden Parallelimportgesuche, die auf den grossen Investitionen und Vorleistungen der 
Erstzulasser im ordentlichen Verfahren aufbauen, weiterhin deutlich bevorzugt behandelt und für den 
Betrag von nur CHF 200.— bewilligt. 

«Es ist nicht akzeptabel, eine missglückte Reorganisation des Zulassungsverfahrens auf dem Buckel der 
Unternehmen zu finanzieren. Solange zentrale Systemdefizite nicht behoben sind, lehnen wir eine erneute 
Erhöhung der Gebühren ab», sagt Stephan Mumenthaler, Direktor von scienceindustries. «Wer höhere 
Gebühren verlangt, muss verlässliche Fristen, funktionierende Prozesse und einen messbaren Abbau der 
Pendenzen liefern.» Auch die EFK hält fest, dass ein höherer Kostendeckungsgrad nur im Gleichschritt mit 
dem Abbau des Zulassungsstaus und der Einführung zuverlässiger Fristen vertretbar ist. 

Parlamentsauftrag ernst nehmen 

Mit der parlamentarischen Initiative 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» hat 
das Parlament die Grundlage für raschere, transparentere und verlässlichere Verfahren geschaffen. Für 
das vereinfachte Zulassungsverfahren sieht Artikel 160c des Landwirtschaftsgesetzes eine 
Bearbeitungsfrist von höchstens zwölf Monaten ab Einreichung des vollständigen Gesuchs vor. Die 
Referendumsfrist ist am 8. Oktober 2026 unbenutzt abgelaufen. Dieser parlamentarische Auftrag muss 
nun auch bei der Umsetzung leitend sein. Eine erneute deutliche Gebührenerhöhung ohne gleichzeitig 
nachweisbare Verbesserungen droht das eigentliche Ziel zu konterkarieren: Die Schweizer Landwirtschaft 
rascher und verlässlich mit modernen und wirksamen Pflanzenschutzmitteln zu versorgen. Stattdessen 
macht eine weitere deutliche Gebührenerhöhung Zulassungsgesuche für den kleinen Schweizer Markt 
weniger attraktiv. Besonders betroffen sind Nischenanwendungen und Sonderkulturen. Dadurch drohen 
der Landwirtschaft weniger moderne Pflanzenschutzmittel zur Verfügung zu stehen, während der Bedarf 
an wiederkehrenden Notfallzulassungen steigt. 

scienceindustries fordert deshalb verbindliche Bearbeitungsfristen, transparente und digital unterstützte 
Verfahren sowie einen substanziellen Abbau der Pendenzen. Eine höhere Kostenbeteiligung der 
Antragsteller ist erst vertretbar, wenn diese Verbesserungen messbar umgesetzt sind und die 
Gebührenlast zwischen Erstzulassungen und Parallelimporten sachgerecht verteilt wird. 


Weitere Auskünfte: 

Stephan Mumenthaler, Direktor 

Tel. 079 593 91 63, stephan.mumenthaler@scienceindustries.ch 


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