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EFK-Bericht zeigt Reformbedarf bei Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
scienceindustries fordert verbindliche Fristen, effizientere Verfahren und messbare Verbesserungen vor einer erneuten deutlichen Erhöhung der Zulassungsgebühren.
13.10.2026
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) legt mit ihrem am 12. Oktober 2026 veröffentlichten
Prüfbericht eine kritische Bestandsaufnahme des Schweizer Zulassungsverfahrens für
Pflanzenschutzmittel vor: Zu komplexe Strukturen, zu viele Schnittstellen, fehlende Fristen und
ungenügende digitale Prozesse. Von den zwischen 2018 und 2025 eingereichten über 1000 regulären
Zulassungsgesuchen waren zum Zeitpunkt der Prüfung noch die Hälfte offen. Der EFK-Bericht bestätigt,
was scienceindustries seit Jahren bemängelt: Der Zulassungsstau ist nicht nur eine Ressourcenfrage,
sondern hauptsächlich auf strukturelle und prozessuale Defizite zurückzuführen.
Ineffizienz auf Kosten der Firmen
Besondere Relevanz erhält der Befund durch die vom Bundesrat am 25. September 2026 angekündigten
Massnahmen zum Abbau des Zulassungsstaus. Neben zusätzlichen Ressourcen und
Prozessverbesserungen ist ab 2028 eine deutliche Erhöhung der Zulassungsgebühren vorgesehen. Dies
nur zwei Jahre nach Inkrafttreten der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung, mit der die Gebühren
für Erstzulassungen bereits erheblich erhöht wurden. Was der EFK-Bericht nicht berücksichtigt:
Gleichzeitig werden Parallelimportgesuche, die auf den grossen Investitionen und Vorleistungen der
Erstzulasser im ordentlichen Verfahren aufbauen, weiterhin deutlich bevorzugt behandelt und für den
Betrag von nur CHF 200.— bewilligt.
«Es ist nicht akzeptabel, eine missglückte Reorganisation des Zulassungsverfahrens auf dem Buckel der
Unternehmen zu finanzieren. Solange zentrale Systemdefizite nicht behoben sind, lehnen wir eine erneute
Erhöhung der Gebühren ab», sagt Stephan Mumenthaler, Direktor von scienceindustries. «Wer höhere
Gebühren verlangt, muss verlässliche Fristen, funktionierende Prozesse und einen messbaren Abbau der
Pendenzen liefern.» Auch die EFK hält fest, dass ein höherer Kostendeckungsgrad nur im Gleichschritt mit
dem Abbau des Zulassungsstaus und der Einführung zuverlässiger Fristen vertretbar ist.
Parlamentsauftrag ernst nehmen
Mit der parlamentarischen Initiative 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» hat
das Parlament die Grundlage für raschere, transparentere und verlässlichere Verfahren geschaffen. Für
das vereinfachte Zulassungsverfahren sieht Artikel 160c des Landwirtschaftsgesetzes eine
Bearbeitungsfrist von höchstens zwölf Monaten ab Einreichung des vollständigen Gesuchs vor. Die
Referendumsfrist ist am 8. Oktober 2026 unbenutzt abgelaufen. Dieser parlamentarische Auftrag muss
nun auch bei der Umsetzung leitend sein. Eine erneute deutliche Gebührenerhöhung ohne gleichzeitig
nachweisbare Verbesserungen droht das eigentliche Ziel zu konterkarieren: Die Schweizer Landwirtschaft
rascher und verlässlich mit modernen und wirksamen Pflanzenschutzmitteln zu versorgen. Stattdessen
macht eine weitere deutliche Gebührenerhöhung Zulassungsgesuche für den kleinen Schweizer Markt
weniger attraktiv. Besonders betroffen sind Nischenanwendungen und Sonderkulturen. Dadurch drohen
der Landwirtschaft weniger moderne Pflanzenschutzmittel zur Verfügung zu stehen, während der Bedarf
an wiederkehrenden Notfallzulassungen steigt.
scienceindustries fordert deshalb verbindliche Bearbeitungsfristen, transparente und digital unterstützte
Verfahren sowie einen substanziellen Abbau der Pendenzen. Eine höhere Kostenbeteiligung der
Antragsteller ist erst vertretbar, wenn diese Verbesserungen messbar umgesetzt sind und die
Gebührenlast zwischen Erstzulassungen und Parallelimporten sachgerecht verteilt wird.
Weitere Auskünfte:
Stephan Mumenthaler, Direktor
Tel. 079 593 91 63, stephan.mumenthaler@scienceindustries.ch