Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences

Dossiers - Chemikalienregulierung / PFAS

EU-Chemikalienrecht: Pragmatische Antworten der Schweiz

06.03.2026

Die chemisch-pharmazeutische Industrie in der Schweiz ist stark exportorientiert. Über die Hälfte der aus der Schweiz exportierten Chemikalien finden in den EU-Ländern Abnehmer. Alle diese Exporte müssen den REACH-Anforderungen entsprechen. Aktuelle Entwicklungen wie der EU Green Deal haben dadurch direkte Konsequenzen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen.

Die chemisch-pharmazeutische Industrie in der Schweiz ist global tätig. Über die Hälfte der aus der Schweiz exportierten Chemikalien finden in den EU-Ländern Abnehmer. Alle diese Exporte müssen den REACH-Anforderungen entsprechen. REACH (Verordnung (EG) 1907/2006) ist ein wichtiges Element der Chemikaliengesetzgebung in der EU: Die Abkürzung steht für „Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“ (Anmeldung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).

Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretenen REACH-Vorschriften regeln die sichere Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in der EU sowie im Europäischen Wirtschaftsraum. Durch REACH soll auch der Wissensstand über verschiedenste Eigenschaften von Chemikalien verbessert werden, damit Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken im Umgang mit Chemikalien besser geschützt werden können. Wer Chemikalien im Sinne von REACH in der EU herstellt und/oder in Verkehr bringt (z.B. durch Import), muss die entsprechenden Vorschriften der Verordnung einhalten.

EU Green Deal könnte negative Folgen für die Schweiz haben

Die EU möchte den European Green Deal und den darin enthaltenen Aktionsplan "Chemical Strategy for Sustainability" (CSS) implementieren, wobei die genauen regulatorischen Änderungen erst in Ansätzen erkennbar sind. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich um die grundlegendste Umwälzung im Chemikalienrecht seit der Einführung von REACH handelt. Diese Umwälzung kann auch für die Schweiz massiv negative Folgen haben. Sie bietet aber auch Chancen für den Produktionsstandort Schweiz, wenn die Weiterentwicklung des schweizerischen Chemikalienrechtes gut überlegt und auf die inländischen Begebenheiten abgestimmt wird.

Insbesondere will die "Chemical Strategy for Sustainability" (CSS) einen schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in der EU – es sei denn, ihre Verwendung ist unverzichtbar. Von einem vollständigen PFAS-Verbot in der Schweiz möchten neben scienceindustries auch verschiedene weitere Wirtschaftsverbände wie economiesuisse, Swissmem und Swiss Textiles absehen – sie fordern, dass sich die künftige PFAS-Regulierung auf aktuelle wissenschaftliche Studien abstützt.

Pragmatische Lösungsansätze für unsere Industrien

scienceindustries verfolgt die Weiterentwicklung des Schweizer Chemikalienrechts, speziell der Chemikalienverordnung, eng und bringt sich konstruktiv ein. Wir setzen uns dafür ein, regulatorische Vorgaben in der Schweiz mit den wichtigsten Liefer- und Absatzmärkten, speziell mit der EU, wo es sinnvoll ist, bestmöglich zu harmonisieren. Wo dies nicht sinnvoll ist, suchen wir eigenständige, pragmatische Lösungsansätze zur Sicherstellung der Schutzziele bei gleichzeitiger Wahrung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen.


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