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Inoffizieller Gegenvorschlag schiesst weit übers Ziel hinaus

Das heute verabschiedete Gesetz als Reaktion auf die beiden Agrar-Initiativen geht viel zu weit: Die darin enthaltenen Grenzwerte für Grundwasser sind schärfer als die Anforderungen an das Trinkwasser gemäss Lebensmittelgesetz. Damit wird der postulierte Gesundheitsschutz ad absurdum geführt.

19.03.2021

Bundesrat sowie National- und Ständerat hatten die beiden extremen Agrar-Initiativen zu Recht ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Sie setzten auf den Aktionsplan des Bundesrates zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, welcher konkrete, standortgerechte Verbesserungsmassnahmen vorsieht. Die sehr ambitionierten Ziele des Aktionsplanes unterstützt auch die Industrie. In der Folge konzipierte der Ständerat trotzdem einen inoffiziellen Gegenvorschlag mit der Absicht, die Ziele des Aktionsplanes im Gesetz zu verankern, um den Initianten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dieser schiesst nun weit über das eigentliche Ziel – die beiden Agrar-Initiativen zu verhindern – hinaus und wird den laufenden Entwicklungen überhaupt nicht gerecht. In den letzten zehn Jahren haben die eingesetzten Mengen wie die Toxizität der Pflanzenschutzmittel abgenommen.

Einigkeit herrscht, dass Trinkwasser Schutz braucht. Deshalb setzen sich scienceindustries und seine Mitgliedsunternehmen kontinuierlich für die fachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein. Wir unterstützen das Anliegen, dass unser Grund- und Trinkwasser frei von «relevanten», also von gesundheits- oder umweltgefährdenden Rückständen, sein muss. Dabei soll aber eine risikobasierte Rückstandsregelung gelten. Dies ist nun mit dem beschlossenen einheitlichen Grenzwert für «relevante» und «nicht-relevante» Abbaustoffe von Pflanzenschutzmitteln in Grundwasser nicht mehr gegeben.
Das Lebensmittelrecht unterscheidet heute bereits für Trinkwasser zwischen «relevanten» und «nicht-relevanten» Abbauprodukten. Richtigerweise setzt auch die EU weiterhin auf diese wissenschaftsbasierte Unterscheidung. Der schweizerische Alleingang mit dieser nicht wissenschaftlich begründeten Verschärfung bringt weder für Mensch noch für die Umwelt einen Nutzen. Gezielte Auflagen und standortgerechte Massnahmen sind zielführender für die Verbesserung der Wasserqualität.

Es ist nicht sachgerecht, Gesetze nach der reinen Präsenz von Stoffen auszurichten. Vor allem nicht, wenn diese nachweislich kein Risiko darstellen («nicht-relevant»). Eine solche, undifferenzierte Regulierung wird Probleme schaffen, statt Risiken zu minimieren. Sie gefährdet die Produktion gesunder, regionaler Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen. Das kann nicht im Interesse der Schweizer Produzenten sowie Konsumentinnen und Konsumenten sein.

Der Wohlstand der Schweiz basiert weitgehend auf ihrer hohen Innovationskraft. Solide Grundlagenforschung und eine sachgerechte Regulierung ermöglichen, Innovationen zu fördern und gleichzeitig Risiken zu reduzieren. Denn gerade zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Eindämmung des Klimawandels sind innovative Lösungen zwingend notwendig, damit die Fähigkeit der Landwirte – egal ob bio oder konventionell – erhalten bleibt, auf nachhaltige Weise genügend sichere und gesunde Lebensmittel produzieren zu können.

 

Weitere Auskünfte:

Marcel Sennhauser, Bereichsleiter Kommunikation & Public Affairs
marcel.sennhauser@scienceindustries.ch, T +41 44 368 17 44

Anna Bozzi, Leiterin Ernährung & Agrar
anna.bozzi@scienceindustries.ch, T +41 44 368 17 64


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