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Keine isolierten Sanktionen der Schweiz

Isolierte Sanktionen der Schweiz – ein Schnellschuss ohne Wirkung und selbstschädigend

08.06.2022

In der Politik werden vermehrt Forderungen nach autonomen Sanktionen der Schweiz laut. So soll der Bundesrat im Rahmen des Embargogesetzes neu die Kompetenz erhalten, Sanktionen nicht mehr nur zu übernehmen, sondern eigenständig zu beschliessen. Der Nationalrat wird am Donnerstag als Zweitrat über diese Gesetzesänderung beraten. Die Wirtschaft lehnt derartige isolierte Sanktionen ab. Sie sind ein Schnellschuss ohne Wirkung und schaden der Schweiz.

In der Sommersession 2022 berät der Nationalrat die Änderung des Embargogesetzes (19.085) als Zweitrat. Die vorberatende aussenpolitische Kommission hat die Vorlage so ergänzt, dass der Bundesrat neu ermächtigt würde, «eigenständige», d.h. international isolierte Sanktionen zu ergreifen. Diese könnten auf Staaten und auch auf Einzelpersonen sowie Unternehmen angewendet werden.

Wirtschaftssanktionen müssen überstaatlich koordiniert werden

Diese Änderung wäre ein problematischer Schnellschuss. Aus Sicht von economiesuisse, scienceindustries und Swissmem ist stattdessen die aktuelle Schweizer Politik in Bezug auf internationale Wirtschaftssanktionen weiterzuführen. Entsprechende Massnahmen sind heute international breit abgestimmt. Als kleine, offene und global stark vernetzte Volkswirtschaft ist die Schweiz aufgrund des neuen geopolitischen Umfelds stark exponiert. Das verlangt nach einer realistischen Aussenpolitik.

International völlig isolierte Massnahmen der Schweiz verpuffen wirkungslos. Lediglich von einem einzigen Land ergriffene und international nicht koordinierte Sanktionen haben – bestenfalls – nur eine äusserst begrenzte Wirkung. Sie können aber zu starken Gegenmassnahmen des betroffenen Regimes führen. Folglich könnte für die Schweiz ein ökonomischer Schaden entstehen, ohne politisch etwas erreicht zu haben. Ebenso wäre die Neutralität als einer der Grundsätze der Schweizer Aussenpolitik hinfällig.

Kompetenzerweiterung an Bundesrat weder notwendig noch dringlich

Mit der Änderung des Embargogesetzes soll der Bundesrat zudem die Möglichkeit erhalten, Zwangsmassnahmen nach Artikel 1 Absatz 1 des Embargogesetzes zur Wahrung der Interessen der Schweiz zu verlängern sowie teilweise oder vollständig auf weitere Staaten auszuweiten. Für die Wirtschaft ist diese Zielsetzung grundsätzlich nachvollziehbar. Da die bestehenden Rechtsinstrumente dafür allerdings ausreichen, ist die geplante Kompetenzerweiterung an den Bundesrat weder notwendig noch dringlich. Mit dem bundesrätlichen Gesetzesvorschlag würde vielmehr ein wichtiger Überprüfungsmechanismus der Angemessenheit der Sanktionen wegfallen.

Aus diesen Gründen empfehlen economiesuisse, scienceindustries und Swissmem nicht auf die Vorlage zur Änderung des Embargogesetzes einzutreten, respektive diese abzulehnen. Allgemein gehen viele der neuen politischen Forderungen weit über die bisherige Schweizer Politik in Bezug auf Sanktionen hinaus. Für einen solchen grundlegenden Wechsel bedürfte es allerdings zuerst eine umfassende Debatte über die Schweizer Neutralität, Sicherheits- und Aussenpolitik.

Weitere Auskünfte:

Jan Atteslander, Leiter Aussenwirtschaft und Mitglied der Geschäftsleitung economiesuisse
Tel. 044 421 35 30, jan.atteslander@economiesuisse.ch

Erik Jandrasits, Leiter Aussenhandel scienceindustries
Tel. 044 368 17 22, Erik.Jandrasits@scienceindustries.ch

Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation Swissmem
Tel. 044 384 48 50, i.zimmermann@swissmem.ch


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